Anspruch auf Vorauszahlungen
Gemäß § 632a BGB kann der Unternehmer vom Auftraggeber der Werkleistung Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen verlangen. Das Problem dabei ist, festzustellen, wann Leistungen vertragsmäßig sind. So wird die Auffassung vertreten, dass die Leistungen keinerlei Mängel aufweisen dürfen, dass aber unwesentliche Mängel einer Forderung nach Abschlagszahlungen nicht entgegenstehen. Dass keine erheblichen Mängel vorliegen, muss der Unternehmer beweisen, wenn es bisher nicht zur Abnahme der Leistung gekommen ist.
In dem durch das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom...
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