Ausnahmebewilligung für die Eintragung in die Handwerksrolle
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich im Beschluss vom 8.2.2008 – 4 A 576/06 – mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung für das Tischlerhandwerk besteht. Dafür kam es auf § 8 der Handwerksordnung an. Danach ist in Ausnahmefällen eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle zu erteilen, wenn die zur selbständigen Ausübung des vom Antragsteller zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind; dabei sind auch seine bisherigen beruflichen Erfahrungen und...
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