Berechnung des Werklohns auf Stundenlohnbasis
Bei Abschluss eines Werkvertrages war zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart worden, dass die Vergütung nach der geleisteten Zeit berechnet werden sollte. Als der Auftragnehmer dann den Werklohn verlangte, war der Auftraggeber der Auffassung, die Forderung wäre unangemessen hoch. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16.9.2008 – 24 U 167/07 – war dem Auftraggeber dieser Einwand nicht deswegen verwehrt, weil er die in Rechnung gestellte Stundenzahl in den Stundenzetteln abgezeichnet hatte. Der Unterzeichnung der Stundenlohnzettel ist ein so genanntes deklaratorisches...
Mehr erfahren Sie in der Heftausgabe







