Brennbare Baustoffe in Treppenhäusern
Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass Verkleidungen und Einbauten aus brennbaren Baustoffen in Treppenhäusern nicht verwendet werden dürfen. Sie sind unzulässig. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob es sich um einen brennbaren Baustoff handelt.
Werden die Treppenräume entgegen der gesetzlichen Regelung doch mit brennbaren Baustoffen ausgeführt, so liegt ein Werkmangel vor, den der Verantwortliche, zum Beispiel der Architekt oder der Unternehmer, zu vertreten hat. Nach § 4 VOB/B hat der Unternehmer auch Bedenken gegen gelieferte Stoffe oder Bauteile dem Bauherrn mitzuteilen, woraus eine...
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