Duldungspflicht bei Umstellung auf Fernwärme
Als in einem älteren Wohngebäude die vorhandenen Gasetagenheizungen durch einen Fernwärmeanschluss ersetzt werden sollten, war ein Mieter damit nicht einverstanden. Der Vermieter sah sich deshalb veranlasst, den Mieter auf Duldung der Arbeiten in Anspruch zu nehmen.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24.9.2008 – VIII ZR 275/07 – war der Mieter verpflichtet, die Bauarbeiten in seiner Wohnung zu dulden, weil es sich um eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des Mietrechts handelte. Es ging außerdem um die Installierung von Kalt- und Warmwasserzählern im Bad und in der Küche sowie der...
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