Einbau von mangelhaften Fenstern und Rollläden
Nach dem Einbau von Fenstern und Rollläden ergaben sich wesentliche Mängel. Zur Ausräumung der Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bot der Unternehmer den Einbau von Fensterelementen mit Aufdopplungsprofilen an, was eine andere Ausführung gewesen wäre, als er sie ursprünglich im Auftrag gehabt hatte. Der Auftraggeber wollte diese Abweichung der Istbeschaffenheit des Werkes von der Sollbeschaffenheit nicht akzeptieren, obwohl die Nachbesserung möglicherweise wirtschaftlich oder technisch besser gewesen wäre als die ursprünglich vereinbarte. Die Fensterelemente im angebotenen Zustand...
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