Gewährleistung für mangelhafte Parkettstäbe
Nachdem ein Grundstückseigentümer 40 m² zweischichtige Buchenparkettstäbe sowie 25 m Sockelleisten in einem Baumarkt gekauft hatte, ließ er das Material von einem Parkettleger in seinem Haus verlegen. Danach stellte sich heraus, dass sich auf etwa der Hälfte der verlegten Fläche die Buchendecklamellen der Parkettstäbe von der darunter liegenden Weichholzschicht ablösten. Es handelte sich um einen Produktionsfehler, der durch die nicht ausreichende Verklebung der beiden Schichten zustande gekommen war.
Der Käufer der Ware machte deshalb gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch auf Ersatz der...
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