Lohn ohne Arbeitsleistung
Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet.
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9.7.2008 – 5 AZR 810/07 – ruht auch bei Zugrundelegung der Saisonabhängigkeit des Betriebes die Arbeitspflicht in einem fest bestimmten Zeitraum. Dasselbe gilt für „umsatzschwache Wintermonate“ und die „witterungsbedingte Einstellung der Tätigkeit“.
Der Arbeitgeber hat nicht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer einseitig...
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