Mangelhaftes Baumaterial
Als ein Käufer meinte, das erworbene Baumaterial wäre mangelhaft, wollte er Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Es kam eventuell in Frage, den Kaufpreis zu mindern oder Schadenersatz zu verlangen. Voraussetzung dafür war aber, dass der Käufer dem Verkäufer unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erfolglos Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hatte. Vorher darf der Käufer den behaupteten Mangel nicht selbst beseitigen oder beseitigen lassen. Auf die Erfüllung der sich für den Käufer hiernach ergebenden Obliegenheit kommt es freilich nicht an, wenn einer der gesetzlich...
Mehr erfahren Sie in der Heftausgabe







