Nachbar gegen Wärmedämmschicht wegen der Abstandssituation
Bei offener Bauweise muss zwischen den Gebäuden auf benachbarten Grundstücken ein bestimmter Abstand eingehalten werden, was zu Schwierigkeiten führt, wenn ein bereits vorhandenes Gebäude nachträglich mit einer Wärmedämmschicht versehen werden soll. Wird dadurch der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand unterschritten, kann die Baugenehmigungsbehörde eventuell eine Abweichung von der Vorschrift zulassen, wenn diese unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderungen und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Jedoch reicht...
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