Prüfung der Eignung der Bieter im Ausschreibungsverfahren
Wenn öffentliche Auftraggeber sicherstellen wollen, dass die Bewerber eine besondere Eignung haben, ist diesem Ziel durch die Wahl der Vergabeart Rechnung zu tragen, also insbesondere durch die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung bzw. eines nicht offenen Verfahrens nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb. So ergeben sich für den öffentlichen Auftraggeber Schwierigkeiten, wenn er die Eignung der Bewerber erst bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach öffentlicher Ausschreibung berücksichtigt. Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15.4.2008 – X ZR 129/06 – vertreten....
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