Verantwortlichkeit für mangelhafte Installationsarbeiten
Weil in der Dusche einer Wohnung der Anschluss zwischen Ablaufgehäuse und Aufstockelement nicht die notwendige Dichtigkeit hatte, war es zu einer Überschwemmung gekommen. Dafür wollte der Auftraggeber Schadensersatz haben. Der Installateur meinte jedoch, der nach ihm tätig gewordene Natursteinleger hätte die Undichtigkeit herbeigeführt, indem er den Dichtungsring durch Einwirkung auf das Aufstockelement aus seiner ursprünglich korrekten Position verschoben hätte. Ein solcher Vorgang wurde von einem Sachverständigen als möglich bezeichnet. Dies änderte aber an der gewährleistungsrechtlichen...
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