Vorsicht Absturzgefahr!
Balkonsanierung an Wohnhäusern aus der Gründerzeit-
Die aus Stahlbeton gebauten Balkone der...
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An den Fassaden zur Straßenseite hin wurden die...
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Bild auf gegenüberliegender Seite: Frisch saniert...
Fotos (2): Lutz Reinboth
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Bilder auf gegenüberliegender Seite: Die Firma...
Fotos (2): Schöck
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Mit dem Ein-Tages-Balkonbeschichtungssystem kann...
Fotos (2): Sto Cretec
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Ein durchaus übliches Schadensbild an alten, aus...
Foto: Evonik
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Bei der Sanierung von Mietshäusern, die zwischen 1860 und 1920 errichtet wurden, sollte den Balkonen besondere Aufmerksamkeit zukommen. Hier besteht für die Bewohner nämlich unter Umständen Gefahr für Leib und Leben, da die Balkone damals nach keiner Norm und qualitativ sehr unterschiedlich ausgeführt wurden. In der Gründerzeit kam zudem die Verarbeitung von Stahlbeton für die konstruktiv tragenden Balkonbauteile auf, was nach einer Standzeit von mehr als 100 Jahren die heutigen Schäden und den Sanierungsbedarf deutlich macht.
Da es um die Wende zum 20. Jahrhundert weder für die Ausführungen noch für die Materialien von Balkonkonstruktionen einheitliche Normen und Standards gab, ist die Qualität der heute bei einer Sanierung vorzufindenden Balkone aus dieser Zeit sehr unterschiedlich. Ein statischer Nachweis war nach den damalig gültigen Bauvorschriften nicht erforderlich. Auch sind in den einzelnen Bauordnungen aus dem damaligen Zeitraum sehr unterschiedliche Angaben zur Größe, zu Nutzlasten und zu der auf die Brüstung wirkenden Seitenlast zu finden. Von einer Übertragbarkeit der Ausführung kann selbst bei gleichem...
Dipl.-Ing. Lutz Reinboth, Leipzig
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