Werklohn nach Pauschalpreisabrede
Als es um die Ausführung einer größeren Werkleistung ging, nahm der spätere Auftraggeber mit einem Unternehmer Kontakt auf, um mit ihm über die Einzelheiten zu sprechen. Der Unternehmer gab danach ein Angebot ab, wonach eine Abrechnung nach Aufmaß und tatsächlicher Leistung erfolgen sollte. Daraufhin teilte ihm der Auftraggeber schriftlich mit, dass der im Angebot angegebene Gesamtpreis als Pauschalpreis anzusehen wäre. Darauf ging der Unternehmer nicht ein, sondern begann mit der Aufnahme der Arbeiten, so dass stillschweigend eine Pauschalpreisabrede zustande kam.
Später forderte der...
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