Werklohnzurückbehaltung
Als ein Unternehmen Zahlungsansprüche aus Lieferung und Einbau von Fenster- und Türelementen bei verschiedenen Bauvorhaben geltend machte, behauptete der Auftraggeber Mängel der Werkleistung und machte ein Zurückbehaltungsrecht auf den gesamten Restbetrag für alle Bauvorhaben geltend, obgleich sich die Werkmängel nur bei einem Bauvorhaben ergeben hatten.
Das umfassende Zurückbehaltungsrecht wäre nur dann in Frage gekommen, wenn zwischen den Ansprüchen ein innerer natürlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang bestanden hätte, so dass es gegen Treu und Glauben verstoßen hätte, wenn der eine...
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