Überwachung von Abdichtungsarbeiten auf Balkonen
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21.4.2008 – 5 U 22/08 – verletzt ein Architekt seine Pflicht zur Bauüberwachung, wenn er sich um die Abdichtungsarbeiten auf einer Dachterrasse nicht kümmert. Bei derart schadensträchtigen Arbeiten ist der Architekt gehalten, unabhängig von regelmäßigen Überprüfungen auf der Baustelle, aufmerksam zu handeln. Die Abdichtung von Balkonen und Loggien gilt nämlich als besonders überwachungsbedürftig. Derartige Arbeiten muss der Architekt konkret einer Überwachung unterziehen. Der Bauleiter darf eben nicht auf eine ordnungsgemäße Ausführung durch...
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