Überwachung von Abdichtungsarbeiten auf Balkonen

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21.4.2008 – 5 U 22/08 – verletzt ein Architekt seine Pflicht zur Bauüberwachung, wenn er sich um die Abdichtungsarbeiten auf einer Dachterrasse nicht kümmert. Bei derart schadensträchtigen Arbeiten ist der Architekt gehalten, unabhängig von regelmäßigen Überprüfungen auf der Baustelle, aufmerksam zu handeln. Die Abdichtung von Balkonen und Loggien gilt nämlich als besonders überwachungsbedürftig. Derartige Arbeiten muss der Architekt konkret einer Überwachung unterziehen. Der Bauleiter darf eben nicht auf eine ordnungsgemäße Ausführung durch den Handwerker vertrauen.

Auch wenn Handwerker solche Arbeiten in der Regel ordentlich ausführen, dient die Bauleiterbestellung gerade dem Ziel, seltene, aber nach der Lebenserfahrung immer wieder auf­tre­tende Fehler, die besonders gravierende Folgen haben können, zu vermeiden. Dass der Architekt zu diesem Zweck auf der Baustelle in regelmäßigen Abständen vorbeischaut, reicht hierbei nicht aus. Er muss die Abdichtung zudem kontrollieren, be­vor das nächste Gewerk in Angriff genommen wird, das dazu führt, dass der Mangel nicht mehr erkannt werden kann.

Wenn der Architekt auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, kann er sich bei diesem Sachverhalt nicht auf die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist berufen. Er hat nämlich den Mangel arglistig verschwiegen. Arglistig verschweigt, wer sich bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragspartners von erheblicher Bedeutung ist, nach Treu und Glauben diesen Umstand mitzuteilen verpflichtet ist und ihn trotzdem nicht offenbart.

Ein arglistiges Verschweigen eines Mangels liegt auch dann vor, wenn der Architekt den Mangel als solchen wahrgenommen hat, seine Bedeutung als erheblich für den Bestand oder die Benutzung der Leistung erkannt hat, ihn aber dem Auftraggeber pflichtwidrig nicht mitgeteilt hat. Das arglistige Verschweigen eines Mangels setzt die sichere Kenntnis des Mangels und damit das Bewusstsein, die Leistung vertragswidrig erbracht zu haben, voraus. Es genügt nicht, dass der Mangel dem Architekten hätte bekannt sein können und müssen oder dass er damit hätte rechnen können, dass bei der Ausführung der Arbeit möglicherweise nachlässig und unfachmännisch gearbeitet worden ist.

– Dr. tt –

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 1-2/2020

Mangel oder Schaden?

Wenn bei der Ausf?hrung eines Auftrags eine Sache des Auftraggebers besch?digt wird, liegt ein Schaden vor Foto: N?rnberger Versicherung

Erhält der Handwerker einen Auftrag, schließt er damit automatisch einen so genannten Werkvertrag mit seinem Auftraggeber ab. Dieser Vertrag verpflichtet den Handwerker, die vereinbarte Leistung zu...

mehr
Ausgabe 12/2018

Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien und Laubengängen mit Flüssigkunststoffen ohne Einlage

Ob senkrechte Fl?chen, Detail- oder Anschlussbereiche: Das Dichtsystem aus Fl?ssigkunststoff erm?glicht eine schnelle und sichere Verarbeitung

Mit der neuen fünfteiligen Normenreihe DIN 18531 bis DIN 18535 wurde eine übersichtliche Regelung für alle Abdichtungsbereiche geschaffen. Damit hat das Deutsche Institut für Normung die...

mehr
Ausgabe 06/2020

Betoninstandsetzung an Balkonen

Schadensbeispiel bei einbetonierten Gel?nderpfosten

Bei genauem Hinsehen sind an vielen Betonbalkonen im Bestand Schäden zu erkennen – gleichgültig ob sie mit Fliesen und Platten belegt sind oder nicht. Die Schadensbilder sind vielfältig und haben...

mehr
Ausgabe 09/2019

Abdichtung unter Keramik- und Naturwerksteinbelägen von Balkonen, Loggien und Laubengängen

Keramik- und Naturwerksteinbel?gesind auf Balkonen extremen Bedingungen ausgesetzt

Außen liegende Keramik- und Naturwerksteinbeläge waren aufgrund der Witterungseinflüsse schon immer eine Herausforderung. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema Abdichtung einerseits sehr...

mehr
Ausgabe 05/2022

Allrounder für den sicheren Anschluss von Fenstern

Der Verein „Mehrgenerationenhaus Bückeburg“ hat am Ortsrand von Seggebruch, ruhig inmitten von Feldern gelegen, den Bau eines Gebäudekomplexes mit acht Häusern organisiert. Nach Fertigstellung...

mehr