Gerüstbau gehört zum Bauhandwerk. Das muss auch so bleiben !

Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. fordert, die geplante Änderung der Handwerksordnung zu verhindern

Eine geplante Änderung der Handwerksordnung (HwO) bedroht ein wichtiges Feld für Stuckateure und weitere Baugewerke – das Aufstellen von Gerüsten. Ein Gerüst, das durch andere Gewerke (Dritte) genutzt wird, sollen Fachhandwerker wie Stuckateure, Maurer- und Betonbauer künftig nur noch mit Ausnahmebewilligungen der Handwerkskammern stellen dürfen. Das teilt der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen mit.

Stuckateurmeister Peter Scheidel, Landesfachgruppenleiter Ausbau und Fassade im Verband, dazu: „Dies bedeutet für meinen Stuckateurbetrieb eine wirtschaftliche Einschränkung, da wir dann zukünftig nur noch für eigene Arbeiten Gerüste stellen dürften und nicht mehr als Dienstleistung für Dritte. Das Beantragen von Ausnahmegenehmigungen erzeugt unnötige Kosten und Bürokratie. Selbst bei kleineren Arbeiten werden Kostensteigerungen erzeugt. Das betrifft vor allem das wichtige Zukunftsthema Wärmedämmung und hier die Gebäudeeigentümer direkt. Die geplante Änderung der HwO ist daher zurückzunehmen.“

Höhere Kosten durch Bürokratie

Der Gerüstbau für Dritte und sogar das Gerüst zur Mitnutzung durch Folge-Gewerke wäre nur noch über Ausnahmebewilligungen der Kammern möglich, die mehrere tausend Euro kosten können. Wie sich schon verschiedentlich zeigte, sind einzelne Handwerkskammern zurückhaltend bei der Erteilung der Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO. Die Baufachbetriebe, die heute Gerüste bauen dürfen, müssten dann ihre Arbeitsabläufe umstrukturieren und Subunternehmer beauftragen. Höhere Kosten drohen somit.

In einer Blitz-Umfrage unter seinen Mitgliedern hat der Verband festgestellt, dass nur jeder achte (13 Prozent) Baufachbetrieb auf einen speziellen Gerüstbauer zurückgreift. In fast der Hälfte der Fälle (47 Prozent) wird das Gerüst ausschließlich vom Baufachbetrieb selbst genutzt. Gut ein Drittel (35 Prozent) erstellt Gerüste für die eigene Leistung und nachfolgende Gewerke. Diese Möglichkeit ist derzeit nur in der Begründung des Referentenentwurfs angesprochen und kann später zu Streitfällen und Problemen in der Praxis führen.

Dieser heute typische Fall muss im Handwerksrecht direkt verankert werden, fordert der Verband. Circa  fünf Prozent der Baufachbetriebe in Hessen erstellen Gerüste ausschließlich als Dienstleistung für Dritte. Auch dies müsse weiter Recht sein, denn Baufachhandwerker wie zum Beispiel Stuckateure verfügen aufgrund ihrer Meisterausbildung über die nötigen Fachkenntnisse im Gerüstbau.

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. als Interessenvertreter der Bauwirtschaft fordert im Sinne der Baufachbetriebe und des Verbrauchers die Streichung von Artikel 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung u. a. handwerksrechtlicher Vorschriften (5.GzÄHwOuahrV).

 

www.bgvht.de

 


Über den Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V.

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen (VbU) vertritt als freiwilliger Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband rund 1.000 Mitgliedsbetriebe mit circa 26.000 Mitarbeitern aus allen Sparten des Bauhauptgewerbes in Hessen. Zu den aktuellen Aufgabenfeldern gehören eine politische Mitgestaltung des Wohnungsbaus, der Verkehrsinfrastruktur, die Gewinnung neuer Mitarbeiter für Bauberufe und die Mitwirkung bei der Erarbeitung neuer Normen. Zudem engagiert er sich auf dem Gebiet der Berufsaus- und weiterbildung.


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