Absicherung

Abschlagsrechnungen erhalten die Liquidität des Handwerksbetriebs

Größere Bauprojekte werden selten innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Zwischenzeitlich gehen Betriebe oft mit sehr hohen Summen in Vorleistung. Der Gesetzgeber erlaubt den Unternehmern deshalb, für bisher erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen. Branchensoftware vereinfacht die Erstellung und Verwaltung von Abschlagsrechnungen.

Sei es aus Unsicherheit über die korrekte Abrechnung oder aus Scheu vor dem Verwaltungsaufwand: Viele Unternehmen verzichten auf ihr Recht zur Forderung von Abschlagszahlungen, festgehalten im § 632a BGB, der dem § 16 VOB/B nachgebildet ist. Danach kann der Geschäftsführer des Handwerksbetriebs von dem Besteller für in sich abgeschlossene Teile des Werks Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen verlangen. Abschlagszahlungen können auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert wurden, verlangt werden. Die eingesetzte...

Karola Richter, Sander & Doll AG, Remscheid


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