Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde
In einem Werkvertrag kann vereinbart werden, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche dem Auftraggeber eine Bürgschaft zur Verfügung zu stellen. Für die Bürgschaft muss der Auftragnehmer an den Bürgen aber etwas zahlen, so dass der Auftragnehmer daran interessiert ist, das Bürgschaftsverhältnis zu dem in Frage kommenden Termin zu beenden.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4.10.2008 – VII ZR 227/07 – ist der Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber verpflichtet, eine erhaltene Bürgschaftsurkunde bei Fälligkeit herauszugeben. Nach...
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