Bedenken des Auftragnehmers gegen die Bauausführungsplanung
Ein Auftragnehmer hatte technisch begründete Bedenken gegen die Umsetzbarkeit der Bauausführungsplanung des Auftraggebers vorgebracht, was diesen zur Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund veranlasste. Dies wollte der Auftragnehmer nicht akzeptieren. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 2.10.2008 – 1 U 42/08 – lag kein Kündigungsgrund nach § 8 Nr. 3 VOB/B wegen einer groben Störung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses vor.
Es mag dem Auftraggeber zwar unangenehm sein, wenn seine technischen Planungen in Frage gestellt werden. Einen Vertrauensentzug rechtfertigt das...
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