Betrug durch Auftragserteilung
Als ein Werkvertrag abgeschlossen wurde, brachte der Auftraggeber zum Ausdruck, dass er zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Werklohnforderung zahlungsfähig und -willig sein würde. Er nahm billigend in Kauf, dies in der Realität nicht zu sein, was eine Täuschung des Auftragnehmers sein konnte, der dadurch irrtumsbedingt zu einer Vermögensverfügung veranlasst wurde.
Dies musste der Auftragnehmer beweisen. Dafür reicht es aus, dass der Auftraggeber beim Eingehen der Verbindlichkeit aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht damit rechnen konnte, die Forderung bei Fälligkeit erfüllen zu...
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