Familienangelegenheiten
Die Ehefrau erledigt die Buchhaltung, der Sohn sorgt dafür, dass die Computer laufen: Viele Handwerksbetriebe kommen oftmals nicht ohne die Mitarbeit ihrer Angehörigen aus. Sie müssen jedoch darauf achten, das Verhältnis rechtlich klar zu regeln, denn die Behörden schauen in diesem Bereich sehr genau hin.
Besonders kleinere Unternehmen sind häufig auf die Mitarbeit der Angehörigen angewiesen. Gerade in handwerklichen Betrieben ist die Hilfe der Familie – meist Lebenspartner, Kinder und Geschwister – an der Tagesordnung: In Deutschland zählen 14 Prozent aller Mitarbeiter in diesem Bereich zur Familie des Inhabers.
Schriftlicher Arbeitsvertrag – auch für Familienmitglieder
Unterschieden wird zwischen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitsvertrag, familienhafter Mitarbeit ohne der Tätigkeit entsprechender Bezahlung und einer Mitunternehmerschaft, erklären die Juristen der D.A.S...
Von Anne Kronzucker
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