Gewährleistung für Wärmedämmverbundsystem
Als es um ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) für ein bestimmtes Bauvorhaben ging, wurde für die Bauausführung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausdrücklich vereinbart, dass alle in Frage kommenden DIN sowie die Einbau- und Verlegevorschriften des Herstellers gelten sollten. Der Auftragnehmer hatte dies ausdrücklich gegenüber dem Auftraggeber schriftlich versichert. Als der Auftraggeber später Gewährleistungsansprüche geltend machte, meinte der Auftragnehmer, er sei unabhängig von den konkreten vertraglichen Vereinbarungen nicht verpflichtet gewesen, die besonderen Anforderungen für den...
Mehr erfahren Sie in der Heftausgabe







