Unverhältnismäßigkeit bei der Beseitigung von Werkmängeln
Wenn eine Werkleistung mangelhaft ist, kann der Beseitigungsaufwand erheblich sein. Der Unternehmer kann dann unter Umständen die Unverhältnismäßigkeit geltend machen. Ein unverhältnismäßiger Aufwand ist anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Werkleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht. Hat der Auftraggeber aber objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Werkvertrages, kann ihm der Unternehmer regelmäßig die Nachbesserung wegen zu hoher Kosten der...
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