Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung
Wenn eine Werkleistung mangelhaft ist, kann der Auftraggeber eine Nachbesserung verlangen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Nachbesserungsanspruch unverhältnismäßig ist.
Unverhältnismäßigkeit ist in aller Regel aber nur dann anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht. Hat der Auftraggeber dagegen objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages, kann ihm der Auftragnehmer die Nachbesserung wegen hoher...
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