Verpflichtung zu ausreichendem Brandschutz
Nach Fertigstellung einer Lagerhalle machte der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer Mängelansprüche geltend. Es ging darum, ob die Werkleistung mangelhaft war.
Eine Werkleistung ist dann mangelhaft, wenn die Leistung des Auftragnehmers nicht die vertragliche Beschaffenheit aufweist oder das Werk zum typischen gewöhnlichen Gebrauch untauglich ist; insbesondere, wenn es nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine mangelhafte Werkleistung liegt insbesondere dann vor, wenn es an der behördlichen Genehmigungsfähigkeit der Baumaßnahme oder einzelner Teile fehlt.
In dem konkreten...
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