Werkvertrag nach Leistungsbeschreibung
Wenn es zwischen den Werkvertragsparteien zum Streit über die Höhe des Werklohns kommt, ist die Leistungsbeschreibung von entscheidender Bedeutung. Der Bieter darf die Leistungsbeschreibung im Zweifel so verstehen, dass der Auftraggeber den Anforderungen der VOB/A an die Ausschreibung entsprechen will; das bedeutet unter anderem, dass die Leistung eindeutig zu beschreiben ist. Im Hinblick auf den unbestimmten Empfängerkreis der Erklärung kommt dem Wortlaut der Ausschreibung eine vergleichsweise große Bedeutung zu. Sind die sprachlichen Formulierungen der Ausschreibung nicht genügend...
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