Nachbar gegen den Betrieb einer Tischlerei
Wenn ein Grundstückseigentümer sich durch handwerkliche Betätigungen in der Nachbarschaft gestört fühlt, hat er grundsätzlich zwei Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Er kann einmal versuchen, sein Ziel durch eine zivilrechtliche Klage zu erreichen, aber auch eine Behörde bestimmen, seinen Vorstellungen zu entsprechen. Die zweite Möglichkeit wird vom Grundstückseigentümer regelmäßig bevorzugt, weil er dann nur die Behörde zum Tätigwerden veranlassen muss, aber keine weiteren Probleme, insbesondere keine Gerichtskosten, hat. Das Tätigwerden der Behörde ist aber nicht unter allen Umständen zu...
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