Prüflabor CRB: Regulierung bei geogenem Asbest überfällig

Als technischer Zusatz verbesserte Asbest bis 1993 die Eigenschaften vieler Baustoffe. Freigesetzte und eingeatmete Asbestfasern können jedoch die menschliche Gesundheit schädigen. Deshalb gilt seitdem in Deutschland ein Verbot für den Einsatz asbesthaltiger Materialien. Den Umgang mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten verschärft die im Dezember 2025 novellierte Gefahrstoffverordnung. Davon unbeachtet bleiben Materialien, die von Natur aus Asbest enthalten und weiterhin hierzulande Verwendung finden.

Geogener Asbest kommt von Natur aus in bestimmten mineralischen Rohstoffen vor.
Foto: neelam279 / Pixabay

Geogener Asbest kommt von Natur aus in bestimmten mineralischen Rohstoffen vor.
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Ob in Marmorplatten oder Straßenbelägen, der sogenannte geogene Asbest läuft unter dem Radar. Was bedeutet das für die Analytik, die Gesundheitsgefährdung und welche Berufsstände sind betroffen? Das akkreditierte Prüflabor CRB Analyse Service nimmt diese Fragen unter die Lupe und bezieht Stellung.

Fehlende Richtlinien

Bisher kursieren etwa 3.000 Baustoffe und bauchemische Produkte, denen Asbest zur Optimierung der Materialeigenschaften absichtlich beigefügt wurde. Neben diesem technischen Asbest existiert geogener Asbest, der von Natur aus in bestimmten mineralischen Rohstoffen vorkommt und ungewollt in Produkten landet. „Hier sprechen wir beispielsweise über Talkumpulver, Gesteinssplit in Straßenbelägen, über besandete Dachpappen oder Wandputz. Auch in Arbeits- oder Fußbodenplatten aus Schiefer und Marmor lassen sich Asbestpartikel finden“, berichtet Dr. Stefan Pierdzig, Laborleiter des Asbest-Prüflabors CRB Analyse Service.

Dr. Stefan Pierdzig, Laborleiter des Asbest-Prüflabors CRB Analyse Service, fordert Richtlinien für das Arbeiten mit geogenem Asbest
Foto: CRB

Dr. Stefan Pierdzig, Laborleiter des Asbest-Prüflabors CRB Analyse Service, fordert Richtlinien für das Arbeiten mit geogenem Asbest
Foto: CRB
Er vermisst Richtlinien zur Unterscheidung von technischem und geogenem Asbest. „Alle Kriterien der Analytik stammen noch aus Zeiten, in denen Kenntnis und Bewusstsein der Problematik fehlten. Es wird höchste Zeit, daran etwas zu ändern und Regeln zu definieren“, so der promovierte Geologe. Als Teil des VDI-Richtlinienausschusses und Fachkongress-Sprecher treibt er die Diskussion voran, die mit dem Abfall-, Chemikalien-, Bau- und Gefahrgutrecht viele Rechtsbereiche tangiert.

Betroffene Berufsgruppen

Die Forschung nach Unterschieden in der medizinischen Toxizität der verschiedenen Asbestvarianten unterschiedlicher morphologischer Ausbildung bietet bisher wenig Belastbares. Fest steht, dass sich der Asbestgehalt sowie das Gefährdungs- und Freisetzungspotenzial von Fasern unterscheiden: Baustoffe mit technisch zugesetztem Asbest rangieren in der Regel weit über Materialien mit geogenem Asbest. Während in technischem Asbest dünne und sehr lange Fasern stecken, treten primär faserförmige Anteile in geogenem Asbest als kurze und dicke Fasern auf. Häufig entstehen diese aber erst bei Bearbeitungsprozessen wie Brechen, Schneiden, Bohren oder Sieben.

Diese Erkenntnisse betreffen alle Gewerke. Ohne Schutzmaßnahmen gelangen feine Asbestbestandteile mit der Atemluft in die Lunge, reizen die Organe und führen zu langfristiger Narbenbildung. Das Risiko für Krankheiten wie Asthma, Kurzatmigkeit, Lungenkrebs und andere Krebserkrankungen steigt. Arbeitsschutz-Maßnahmen, wie zum Beispiel die Nutzung von Atemschutz oder Staubsaugern mit Schwebstaub-Feinfilter der H-Klasse, beugen der Exposition vor. (bhw/ela)

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