Bauen, Modernisieren, Sparen

Ob beim Tanken an der Zapfsäule oder beim Erhalt der jährlichen Nebenkostenabrechnung – wie teuer Energie ist, stellen wir immer wieder schmerzlich fest. Kein Wunder also, dass viele Bauherren heutzutage gesteigerten Wert auf ein energieeffizientes Eigenheim legen.

Doch wie baut oder renoviert man eigentlich energieeffizient, welche Gesetze gelten für wen und wo können Fördergelder beantragt werden? Antworten auf solche Fragen gehören für viele Handwerksbetriebe inzwischen praktisch zum Handwerkszeug – eine kompetente Kundenberatung spielt mittlerweile eine entscheidende Rolle bei der Auftragsvergabe. Die wichtigsten Aspekte, die es beim energiesparenden Bauen und Modernisieren zu beachten gilt, hat deshalb die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammengefasst. 

In Zeiten des Klimawandels und stetig steigender Energiepreise ist für die meisten Bauherren schon in der Planungsphase klar: Das künftige beziehungsweise das zu modernisierende Eigenheim soll in der kalten Jahreszeit nicht nur möglichst viel Wärme speichern, sondern im Sommer auch dafür sorgen, dass man sich in den eigenen vier Wänden nicht wie in der Sauna fühlt – und das möglichst ohne teure und wenig umweltfreundliche Klimaanlage. Und auch der Gesetzgeber hat kla­re Vorschriften formuliert, wie und in welchem Umfang Energie im Wohnsektor eingespart werden soll. 

Vorschriften beachten

„Schon 2009 hat die Bundesrepublik eine ganze Reihe neuer Gesetze und Verordnungen zum Thema Energiesparen eingeführt und bestehende Regelungen auf den neuesten Stand gebracht“, erläutert Juristin Anne Kronzucker von der D.A.S. „So verschärft beispielsweise die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom Oktober 2009 die Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten und bei der Sanierung bestehender Gebäude. Zudem müssen etliche in die Jahre gekommene Heizkessel ausgetauscht und durch effizientere Neugeräte ersetzt werden“, so die Rechtsexpertin weiter. Gemäß dem Anfang 2009 in Kraft getretenen Wärmegesetz sind Bauherren zudem verpflichtet, die Nutzung von erneuerbaren Energien für Neubauten einzuplanen oder Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Sogar Feinstaub ist mittlerweile ein Thema, das nicht nur Autofahrer und Kommunen betrifft. Auch für Holzheizungen und Kaminöfen schreibt die am 22. März 2010 in Kraft getretene Neufassung der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung feste Emissionsgrenzwerte vor. Öfen, die den Anforderungen nicht genügen, müssen innerhalb bestimmter Übergangsfristen mit Filtern nachgerüstet oder ausrangiert werden. 

Förderprogramme kennen und nutzen

„Ist die Entscheidung für energieeffizientes Bauen oder Sanieren erst einmal gefallen, sollten sich Bauherren unbedingt über mögliche Zuschüsse oder Vergünstigungen informieren“, rät Anne Kronzucker. So unterstützt beispielsweise die KfW (vormals Kreditanstalt für Wiederaufbau) Modernisierungswillige mit Zuschüssen und Krediten auf Basis des so genannten „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ der Bundesregierung – und das mit beachtlichem Erfolg: Nach Angaben des Bundesbauministeriums konnten von 2006 bis Ende 2009 bundesweit bereits über 1,4 Millionen Wohnungen „auf den neuesten Stand“ in Sachen Energieeffizienz gebracht werden. Das führte zu einer jährlichen Verringerung des hiesigen Ausstoßes an klimaschädlichem Kohlendioxid um fast vier Millionen Tonnen pro Jahr. 

Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen

Privatpersonen können beispielsweise einen Zuschuss aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ für die Sanierung selbst genutzter Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder für den Erwerb einer gerade sanierten Wohnimmobilie beantragen. Die Zuschüsse reichen von 2500 Euro bis 15 000 Euro. Und auch der Austausch von Nachtstromspeicherheizungen oder die Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Heizanlagen kann im Rahmen der Sonderförderung im Programm „Energieeffizient Sanieren“ förderfähig sein.

Das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ unterstützt Privatpersonen, die gemäß KfW-Effizienzhaus-Standard (beziehungsweise Passivhaus-Standard) bauen oder einen entsprechenden Neubau kaufen. Auch das Erweitern bestehender Wohngebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten oder der Umbau bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäude wird – falls energieeffizient – durch zinsgünstige Darlehen gefördert.

Das Programm „Wohnraum modernisieren“ unterstützt alle Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden, wie etwa die Verbesserung der Sanitärinstallation. Detaillierte Informationen zu den genauen Voraussetzungen und den einzelnen Programmen hält die KfW unterwww.kfw-foerderbank.de bereit.

Und mit dem so genannten „Marktanreizprogramm“ fördert auch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpenanlagen und Biomassekesseln mit Investitionszuschüssen (nähere Infos unter www.bafa.de). Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen ist nach Hinweis des Ministeriums allerdings nur noch bis zum 30. Juni 2010 (Tag der Antragstellung) möglich. Zudem bieten auch die einzelnen Bundesländer und Gemeinden vielfältige Lösungen mit Fristenbindung an.

Energiesparendes Bauen und Modernisieren:
Vorschriften und Fördermöglichkeiten

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