Neue Fördermittel für Solarwärmeanlagen
Dieses Jahr können Bauherren und Sanierer wieder von einer Förderung für Solarwärmeanlagen profitieren. Die Förderung kommt vom Bundeswirtschaftsministerium mit dem Marktanreizprogramm (MAP), das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet wird. Seit April 2015 gibt es eine hohe Förderung für solarthermische Anlagen für die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Im folgenden Stellen wir einige Beispiele vor.
Heizungsunterstützende Solarwärmeanlagen
Für heizungsunterstützende Solarwärmeanlagen in bestehenden Gebäuden gibt es im Rahmen der „Basisförderung“ einen Zuschuss von 140 Euro/m² Kollektorfläche. Das gilt aber nur für Solarwärmeanlagen mit 15 - 40 m² Solarkollektoren. Für kleinere Anlagen bis 14 m² Fläche, die Wärme für das Brauchwasser und die Heizung erzeugen, zahlt das BAFA eine Pauschale von 2000 Euro.
„Innovationsförderung“
Die „Innovationsförderung“ gibt es für Solarwärmeanlagen in Gebäuden mit drei und mehr Wohneinheiten. Auch für Ein- und Zweifamilienhäuser kann die Förderung beantragt werden. Hier muss der solare Deckungsgrad mindestens 50 Prozent betragen und die Dämmung des Hauses KfW-Effizienzhaus-Standard 55 entsprechen. Bei Neubauten gibt es für heizungsunterstützende Solarthermieanlagen mit 20 bis 100 m² Kollektorfläche einen Zuschuss von 150 €/m². Im Gebäudebestand sind 200 €/m² Solarkollektoren an Fördergeldern möglich.
Effizienzbonus für energetische Sanierung
Ein zusätzlicher Anreiz für die energetische Sanierung im Bestand ist der „Gebäudeeffizienzbonus“. Erreicht das Gebäude KfW-Standard 55, so kann noch ein Bonus von 50 Prozent des Betrages aus der Basis- oder der Innovationsförderung beantragt werden.
Förderung für Ertrag statt Größe
Alternativ zur größenabhängigen „Innovationsförderung“, bei der der Zuschuss nach der Kollektorfläche berechnet wird, gibt es auch die „Ertragsförderung“. Sie soll dazu motivieren, leistungsstarke Kollektoren zu nutzen. Der Zuschuss errechnet sich mit 0,45 Euro multipliziert mit dem jährlichen Kollektorertrag und der Fläche der Solarkollektoren. Um die Ertragsförderung für Anlagen mit 20 bis 100 m² Kollektorfläche zu bekommen, muss der eingesetzte Kollektor ein „Solar Keymark“-Zertifikat besitzen. Förderfähige Kollektoren sind auf der BAFA-Website aufgelistet (www.bafa.de). Hier sind auch die detaillierten Förderbedingungen zu finden. So gibt es zum Beispiel für Solarthermieanlagen, die an eine Biomasseheizung, eine Wärmepumpe, ein Wärmenetz oder an einen Kesseltausch gekoppelt werden, noch einen „Kombinationsbonus“ in Höhe von 500 Euro.