Mehr Freude an Nachträgen

Kaum ein Bauvorhaben kommt ohne Nachträge aus, denn wo gebaut wird, kommt es meist zu Änderungen und Abweichungen. Doch die Freude des Bauunternehmers an der berechtigten Nachforderung wird getrübt, wenn das Ausarbeiten von Einzelnachweisen für Nachträge sich als knifflig und zeitraubend herausstellt.

Außerdem hat die Nachforderung nur Aussicht auf Erfolg, wenn anhand einer ordnungsgemäßen Ur-Kalkulation nachgewiesen werden kann, dass sie preislich angemessen ist. Bauchgefühl und Erfahrung können trefflich zum Erfolg von Angeboten beitragen. Doch wer Marktpreise fix angesetzt hat, tut sich schwer beim geforderten Nachweis der Kalkulation.

Mit der Bausoftware nextbau lassen sich diese Klippen beim Stellen und Nachweisen von Nachträgen umschiffen. Für Mengenabweichungen kann sich der Anwender per VOB-konformer Ausgleichsberechnung das mühevolle Stellen von Einzelnachweisen sogar komplett ersparen. Nach VOB/B § 2 Nr. 3 steht dem Auftragnehmer bei Mengenminderungen um mehr als 10 Prozent ein Ausgleich für die auf die entfallenen Mengen kalkulierten Anteile von Baustellengemeinkosten und Allgemeinen Geschäftskosten zu – allerdings nur, soweit diese nicht durch Mengenerhöhungen bei anderen Positionen ausgeglichen werden. Die dafür nötige Berechnung führt nextbau automatisch durch.

Automatische Anzeige von Minder- und Mehrmengen

Mindermengen unter 90 Prozent und Mehrmengen über 110 Prozent erkennt nextbau sofort und signalisiert diese mit der praktischen Ampelfunktion. Rot für Mindermengen bedeutet: Achtung Nachtrag – entgangene Gemeinkosten in Rechnung stellen! Jetzt greift die Ausgleichsberechnung. Alle rot markierten Positionen werden per Mausklick übernommen. Ebenso Mehrmengen – denn sonst ist die Zurückweisung durch den Auftraggeber programmiert. Die Ausgleichsberechnung selbst ist dann nur noch ein Knopfdruck. Die Summen der Über- und Unterdeckung werden gegenübergestellt und der daraus resultierende Vergütungsanspruch berechnet.

Aufwendige Einzelnachweise entfallen. Es genügt, die-se Berechnung einmal für alle Positionen durchzuführen. Der gesamte Vergütungsanspruch wird bei der Schlussrechnung berücksichtigt und die Ausgleichsberechnung sauber ausgedruckt als Nachweis beigelegt.

Wie geht es aber mit der fehlenden Ur-Kalkulation bei Fixpreisen weiter? Nextbau kann die fix eingegebenen Preise automatisch in Kosten (zum Beispiel für Lohn, Material, Geräte) und Umlagen aufschlüsseln. Die Preise werden also im Hintergrund „rückwärts“ kalkuliert. So erhält man eine druckfertige Dokumentation zur Kalkulation. Selbst fertig ausgefüllte EFB-Formblätter stehen per Knopfdruck zur Verfügung.

Eine Demoversion der neuen Kalkulationsoftware kann man jetzt auf der internetseite www.nextbau.dekostenlos anfordern.

Kalkulationssoftware erspart das mühevolle Stellen von Einzelnachweisen

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