Sauber ist haltbar

Regelmäßige Pflege ist Grundvoraussetzung für die Erhaltung beschichteter Bauteile. Rechtzeitig ausgeführt, ist meistens eine einfache Überholungsbeschichtung ausreichend. Manchmal ist aber mehr Aufwand erforderlich. Der Beitrag zeigt, wie Holzbauteile noch gerettet werden können.

Richtige Pflege beinhaltet Reinigung und Wartung. Sie trägt nur in gemeinsamer Anwendung zu einer langfristigen Funktion der Lack- und Lasurbeschichtung auf Bauteilen bei. Eine Reinigung kann an den verschiedenen Bauteilen gleich sein, eine Wartung dagegen sehr unterschiedlich. Neben Staub, Ruß, Pollen, Algen- und Pilzsporen sowie Fettschwaden und Nikotin kommen Exkremente von Spinnen, Fliegen, Vögel und vieles mehr in Frage, was die Oberfläche schon nach kurzer Einwirkzeit in Verbindung mit Feuchtigkeit durch Regen, Nebel, Schnee oder Kondensfeuchte angreift.

Häufig gehen Betroffene heute fälschlicherweise davon aus, dass in der Gewährleistungszeit weder gereinigt noch gewartet werden muss. Denn bei der Beschichtung von Holzbauteilen liegen die „Verschleißzeiten“ beziehungsweise die Zeit bis zur ersten erforderlichen Pflegemaßnahme teilweise innerhalb der Gewährleistungszeiten.

Die zu erwartenden Standzeiten einer Beschichtung sind orientierend im BFS-Merkblatt Nr.18 Beschichtungen auf „Holz im Außenbereich“ festgehalten. Das BFS- Merkblatt repräsentiert im Maler- und Lackiererhandwerk den derzeit anerkannten Stand der Technik. Demnach ist bei einer deckenden Beschichtung auf nach DIN EN 927-1 stark beanspruchten Holzbauteilen mit Instandhaltungsintervallen von vier bis fünf Jahren und bei lasierenden Beschichtungen von zwei bis drei Jahren auszugehen. Dabei muss man   berücksichtigen, dass sich der Verschleiß bei Beschichtungen nicht schlagartig zeigt, sondern es sich um einen kontinuierlich fortschreitenden Prozess handelt – beginnend etwa ein Jahr nach Ausführung.

Worauf man besonders achten muss

Werden Beschichtungen auf Holzuntergründen oder verzinkten Bauteilen in der Nutzung durch scharfkantige oder harte Gegenstände (Anlegeleiter, Fensterputzrakel oder durch Befestigungen für Blumenkästen, Verkleidungen, Wäscheleinen) beschädigt, kann die freigelegte Holz- oder Zinkoberfläche in Verbindung mit ungünstigen Feuchtebedingungen reagieren. Kleine Kratzer und Abschürfungen an den Kanten reichen schon aus, um Feuchtigkeit aufzunehmen und den so genannten Bläuepilzbefall beim Holz und den Weiß-Rost beim Zink zu bilden. Die Feuchtigkeit kann die Beschichtung in den Randbereichen der beschädigten Stellen unterwandern und anschließend zum Abblättern bringen. Die Gewährleistung des Herstellers von Beschichtungsstoffen umfasst somit nicht die üblichen witterungs- oder nutzungsbedingten Verschleißerscheinungen, sondern nur Produktionsmängel sowie die grundsätzliche und zugesagte Eignung für den jeweiligen Anwendungsfall.

Was gilt innen?

Lasur- und Lackoberflächen in Innenräumen sind der Witterung weniger stark ausgesetzt, als das außen der Fall ist. Dennoch existieren ein Raumklima und Klimawechsel, die durch die Bewohner und deren Nutzungsverhalten verursacht werden. Dabei können sich durch nicht optimales Heiz- und Lüftungsverhalten Schimmelsporen mit Kondensfeuchte an Glasabdichtungen absetzen. Ein gefundener Nährboden, wenn die Dichtungen mangels Reinigung bereits einen Schmutzbelag aufweisen. Gleiches kann in den Tür- und Fensterfalzen entstehen; denn das, was meist wie Staub und Dreck aussieht, stellt sich nachher als Schimmelpilzbefall heraus.

Fettige und ölige Substanzen, die durch den Gebrauch von Türen, Rahmen und sonstigen Bauteilen an die Oberflächen herangetragen werden, können auf  Dauer in die Beschichtung eindringen und zu Verfärbungen bis hin zum Aufweichen führen. Nicht zu vergessen sind das mit Lack versiegelte Parkett und die Holzstufen von Treppen. Dort nützt die beste Reinigung nichts, wenn im Vorfeld nicht darauf geachtet wird, dass keine Split- und Sandkörner unter dem Schuhwerk haften.

Sind Kratzer und Beschädigungen bis aufs rohe Holz vorhanden, muss die komplette Beschichtung abgeschliffen und neu aufgetragen werden. Kleine Kratzer und Abschürfungen an den Kanten reichen schon aus, Feuchtigkeit aufzunehmen. Die Folge sind Flecken und Wasserkränze, die bei zu feuchter oder gar nasser Reinigung und bei nassem Schuhwerk entstehen. Das Wasser kann auch die Beschichtung in den Randbereichen der beschädigten Stellen unterwandern und anschließend durch Quellung des Holzes zum Abblättern bringen. Lackierte und lasierte Holzboden-
oberflächen und Treppenstufen unterliegen wie alle anderen beschichteten Bauteile einer Gewährleistungspflicht gegenüber dem Bauherrn beziehungsweise  Auftraggeber. Diese Gewährleistung greift nicht bei fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Reinigung und Wartung oder falschem Gebrauch.

Autor

Peter P. Jaeger ist Produktbetreuer für Lacke und Lasuren bei der Caparol Technik in Ober-Ramstadt.

Web-Service

Hier finden Sie einen Pflegeleitfaden für Holzoberflächen sowie den Caparol Holz-Chronographen.

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