Verpflichtung zur Prüfung von Vorarbeiten

Vielfach kann ein Auftrag erst ausgeführt werden, wenn von einem anderen Unternehmer die notwendigen Vorarbeiten durchgeführt worden sind. Gegebenenfalls ist es für den zweiten Unternehmer erforderlich, die vorangegangene Werkleistung des anderen zu prüfen und mögliche Bedenken gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.

Der Rahmen der Prüfungs- und Hinweispflicht und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt. Was hiernach zu fordern ist, bestimmt sich in erster Linie durch das vom Unternehmer zu erwartende Fachwissen und durch alle Umstände, die für den Unternehmer bei hinreichend sorgfältiger Prüfung als bedeutsam erkennbar sind. Steht die Arbeit eines Unternehmers in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen Unternehmers oder ist sie aufgrund dessen Planung auszuführen, muss er prüfen und gegebenenfalls auch geeignete Erkundigungen einziehen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für sein Werk bietet und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können.

Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht Rostock im Urteil vom 11.6.2009 – 3 U 213/08 – vertreten. In dem konkreten Fall hatte es der zweite Unternehmer unterlassen, die Vorarbeiten sorgfältig zu prüfen, so dass er die sich daraus ergebenden Nachteile tragen musste.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 11/2010

Teil 9: Kunststoffuntergründe prüfen

Für die Erkennung des Kunststoffs ist es nützlich zu wissen, welche Kunststoffarten es gibt. Allgemein sind Kunststoffe Polymere – organische Verbindungen, die in einer chemischen Verknüpfung...

mehr
Ausgabe 11/2008

Putz- und Trockenbauarbeiten nach mangelhaftem Fenstereinbau

Der Unternehmer hat hinsichtlich der durchgeführten Vorarbeiten eine Prüfungs- und Hinweispflicht; dabei handelt es sich um eine vertragliche Nebenpflicht. Sie ist dem berechtigten Bedürfnis des...

mehr
Ausgabe 11/2009

Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.5.2009 – VII ZR 74/06 – muss der Unternehmer zur Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs grundsätzlich nur darlegen,...

mehr
Ausgabe 1-2/2009

Rücktritt vom Werkvertrag

Der Auftraggeber kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Fortsetzung des Vertrages auch unter Berücksichtigung des Interesses des Unternehmers an der Vertragserfüllung für ihn...

mehr
Ausgabe 7-8/2021

Wie sich baurechtlich konforme WDVS-Systeme herstellen lassen

Trotz einer Anwendungsgeschichte von mehr als 60 Jahren ist das WDVS in Deutschland nicht genormt. Vielmehr wird es als „nicht geregeltes Bauprodukt“ geführt. Hierfür muss ein...

mehr