Risse an Gebäuden technisch beurteilen: Rissbreite, Rissdynamik und Folgeschäden

Nicht jeder Riss ist ein technischer Mangel – entscheidend sind unter anderem Rissbreite, -tiefe, Verlauf und Dynamik. Auch Schlagregen, Putzart und der Aufbau eines WDVS beeinflussen die Bewertung. Der erste Teil unseres Fachbeitrags zeigt, worauf es bei der technischen Beurteilung von Rissen ankommt.

Risse in Gebäuden können, je nach Rissart und Ausprägung, unterschiedlichste Auswirkungen auf die Funktion eines Baustoffs, Bauteils oder der Baukonstruktion haben. Im Rahmen der Diagnostik nimmt die Bewertung einen hohen Stellenwert ein und unterscheidet nicht nur die Auswirkungen eines Risses nach technischen, optischen und/oder rechtlichen Aspekten, sondern liefert auch wertvolle Hinweise für geeignete Instandsetzungsverfahren und deren Wirtschaftlichkeit. Der nachfolgende Beitrag setzt sich nur mit der Bewertung von untergrund- und putzbedingten Rissen auseinander, um den Umfang nicht zu sprengen. Im ersten Teil geht es um die technische Bewertung, in zweiten Teil um die optische und rechtliche Bewertung.

Putzbedingte Risse treten im Grund- und Oberputz an der Fassade auf und sind nicht vom tragenden Mauerwerk darunter verursacht worden
Foto: Sto

Putzbedingte Risse treten im Grund- und Oberputz an der Fassade auf und sind nicht vom tragenden Mauerwerk darunter verursacht worden
Foto: Sto
Wie bei kaum einem anderen Schadensthema können Risse sehr unterschiedlich bewertet werden. Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen: Während Risse in einer neuen Putzfassade zum Beispiel auf einem Mauerwerk aus Porenbeton immer bemängelt werden, akzeptiert man diese bei einem Fachwerk, weil sich Risse in einer neuen Putzfassade auf dieser Konstruktion nicht gänzlich vermeiden lassen. 

Weiterhin kann es vorkommen, dass ein und derselbe Riss aus technischen Gründen als unkritisch bewertet wird und in den technischen Regelwerken als „normal“ eingestuft wird, während eine juristische Bewertung ergibt, dass ein Mangel (im rechtlichen Sinne) vorliegt. Während sich die technische Bewertung primär auf die Auswirkungen des Risses auf die Funktion des Baustoffs, Bauteils oder der Baukonstruktion konzentriert, erfolgt die rechtliche Bewertung auf  Grundlage der vertraglich vereinbarten Leistungen und deren Abweichung nach Recht und Gesetz. Besonders kompliziert wird es, wenn Risse nach optischen Gesichtspunkten bewertet werden.

Rissdynamik ist besonders wichtig

So genannte Stein-Putz-Risse sind Vertreter der untergrundbedingten Risse
Foto: Akzo Nobel

So genannte Stein-Putz-Risse sind Vertreter der untergrundbedingten Risse
Foto: Akzo Nobel
Im Rahmen der Rissdiagnostik werden Rissbreite und -tiefe, Rissverteilung und -verlauf sowie der Rissflankenversatz mithilfe von technischen Hilfsmitteln ermittelt. Besonders wichtig ist die Feststellung der Rissdynamik, also ob zukünftig noch Bewegungen an den Rissflanken zu erwarten sind. Das bedeutet: Ob die Rissbreitenänderung bei beruhigten Rissen gleich null beziehungsweise bei dynamischen (oder nicht beruhigten) Rissen bei größer null ist. 

Auch hierzu soll wieder ein kurzes Beispiel dienen: Wenn sich ein Haarriss, der allgemein als unkritisch gesehen wird, von 0,1 auf 0,2 mm verändert, was bei hygrothermischen Einflüssen an der Fassade der Regelfall ist, stellt dies eine Rissbreitenänderung von 100 Prozent dar. Eine über diesen Riss aufgetragene Beschichtung wird aufgrund ihrer Verbindung mit dem Untergrund ebenfalls um diesen Wert gedehnt und muss eine Dehnfähigkeit von 100 Prozent aufweisen. Viele gängige Fassadenbeschichtungen können dies nicht!

Rissbreiten messen

Das Messen von Rissbreiten ergibt nur Sinn, wenn die gemessenen Werte (Ist-Zustand) mit den zulässigen Rissbreiten (Soll-Zustand) verglichen werden. Dies ist relativ schwierig, da sich in den Normen und Regelwerken keine absoluten Werte befinden. Infolgedessen kann die Frage eines technischen Mangels nicht oder nur bedingt mit den Regelwerken beantwortet werden. In der Mauerwerksnorm gibt es keinen Hinweis auf zulässige Rissbreiten, dafür aber Verformungskennwerte für Kriechen und Schwinden sowie Elastizitätsmodule. Allgemein haben sich in der Praxis zulässige Rissbreiten von < 0,3 mm für Mauerwerk etabliert, da diese zum einen bautechnisch bedingt sind und zum anderen die Funktion nicht beeinflussen.

In der Stahlbetonnorm werden ebenfalls Hinweise auf zulässige Rissbreiten von 0,3 mm angegeben. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es sich um Rechenwerte handelt, die nur bedingt in der Praxis übernommen werden können. In der Putznorm wird ausgeführt, dass Haarrisse mit einer Breite bis
0,2 mm bei wasserabweisenden und wasserhemmenden Putzen in begrenztem Umfang nicht zu bemängeln sind. Diese Empfehlung hat auch die WDVS-Norm übernommen. Allerdings wird in beiden Normen die Einschränkung vorgenommen, dass breitere Risse keinen Mangel darstellen, wenn sie unter gebrauchsüblichen Bedingungen nicht sichtbar sind und die technische Funktion des Putzes nicht beeinträchtigt wird. 

Rissvergrößerung bei Schlagregen

Woraus sich die spannende Frage ergibt: Ab welcher Rissbreite ist die technische Funktion eines Putzes beeinträchtigt? Schließlich wird diese durch eine Reihe von Eigenschaften, wie zum Beispiel die Wasseraufnahme bei einem Schlagregen beeinflusst, die sich durch Risse erheblich verändern. Durch einen Riss von 0,2 mm können bei Schlagregen innerhalb von einer Stunde bis zu 20 Liter (!) Wasser in den Untergrund eindringen. Daher kann an dieser Stelle nur auf die Beanspruchungsgruppen der DIN 4108 Teil 3 beziehungsweise der Schlagregenbeanspruchung von Gebäuden verwiesen werden. 

Hierbei muss beachtet werden, dass die Zuordnung nicht nur nach regionalen Gebieten und der lokalen Jahresniederschlagsmenge erfolgt, sondern auch von gebäudespezifischen Einflüssen, wie Windbelastung, Gebäudehöhe und örtliche Lage, abhängig sind. Hinzu kommt, dass die Schlagregenbeanspruchung überproportional mit zunehmender Gebäudehöhe steigt. So kann die Schlagregenbeanspruchung in 15 m Höhe bis zu 20-mal höher sein als in 2 m Höhe.

Situation bei Kunstharzputzen und mineralischen Putzen

Typisches Schadensbild eines baugrundbedingten Risses
Foto: Uretek Deutschland

Typisches Schadensbild eines baugrundbedingten Risses
Foto: Uretek Deutschland
Daraus könnte man schlussfolgern, dass stark wasserabweisende Putzbeschichtungen, wie zum Beispiel Kunstharzputze mit einer geringen Wasseraufnahme (w ≤ 0,5 kg/(m² • h0,5) und einem sd-Wert (wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke) ≤ 4 m besonders gut geeignet sind, um den Witterungsschutz einer Fassade bei auftretenden Rissen sicherzustellen. Diese Putze haben allerdings einen hohen Wasserdampfdiffusionswiderstand, so dass Feuchtigkeit, die über Risse eindringt, nur stark verzögert abgegeben werden kann und die Gefahr besteht, dass sich diese zwischen Oberputz und Unterputz oder Armierungsputz anreichern kann. 

Daher gilt, dass Kunstharzputze rissfrei auftrocknen müssen (was in der Regel der Fall ist). Die Alternative sind wasserhemmende Putze mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten ≤ 2 kg/(m² • h0,5) und einer wasserdampfdiffusionsäquivalenten Luftschichtdicke ≤ 2 m. Hierzu zählen in der Regel mineralische Putze. Diese haben zwar eine höhere Wasseraufnahme, dafür aber auch eine höhere Wasserdampfdiffusionsfähigkeit und eine ausgeprägte Kapillarität. Dies führt dazu, dass punktuelle Durchfeuchtungen im Bereich der Risse gleichmäßig auf die gesamte Putzfläche verteilt und in der Trocknungsphase wieder abgegeben werden.

WDVS spielt wichtige Rolle

In Bezug auf ein WDVS spielt der Dämmstoff eine entscheidende Rolle, da dieser aus Polystyrol oder Phenolharz eine deutlich geringere Wasseraufnahme hat als ein Dämmstoff aus Mineralwolle oder Mineralfaser. Bei einer längeren Durchfeuchtung der letztgenannten Dämmstoffe kommt hinzu, dass sich die Haftzugfestigkeit zwischen Dämmstoff und Beschichtung verschlechtert. Gleiches gilt für die Wärmeleitfähigkeit, so dass Rissbreite und Risstiefe einer Putzbeschichtung im Kontext von Systembaustoffen ganzheitlich betrachtet werden müssen. Gleiches gilt für die Exposition an schlagregenbeanspruchten Wetterseiten. Allgemein gilt, dass Risse bis 0,1 mm in einem WDVS als unbedenklich gesehen werden. Bei Rissbreiten darüber können Folgeschäden auftreten, je nachdem, ob diese an Bauteilanschlüssen, wie beispielsweise einer Fensterbank, auftreten.

Der zweite Teil des Beitrags zur optischen und rechtlichen Bewertung von Rissen folgt in bauhandwerk 11.2026.

Autor

Frank Frössel ist Sachverständiger und Fachbuchautor für Bauwerksschäden und -instandsetzung.

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