Untersichten nun bauaufsichtlich geregelt

Die Verdübelung von Dämmplatten an Untersichten ist technisch anspruchsvoller als bei vertikalen Bauteilen. In der Praxis wird diese Aufgabe jedoch häufig wie ein klassisches WDVS behandelt. Eine baurechtliche Zulassung schafft eine rechtliche Grundlage für den Stand der Technik.

Als Untersichten gelten horizontale Flächen an Eingangsbereichen, Tordurchfahrten, Laubengängen, Loggien oder Balkonen. Um Wärmebrücken in der Gebäudehülle zu vermeiden, werden diese Bereiche umfassend gedämmt. Für die Verdübelung der Dämmplatten waren bislang ausschließlich massive, thermisch nicht getrennte Metallbefestiger bauaufsichtlich zugelassen. Dies galt im Sinne der Standsicherheit als sinnvoll, ist jedoch wärmetechnisch kontraproduktiv. In der Praxis wurden daher häufig die gleichen wärmebrückenarmen WDVS-Befestiger wie im aufgehenden Fassadenbereich verwendet. Diese waren jedoch für diesen Anwendungsfall weder geprüft noch zugelassen. Seit Jahren schreiben die technischen Regelwerke für Untersichten hier einen nicht brennbaren Dämmstoff vor. Dies führt zu einer höheren statischen Belastung. Denn Systeme aus Mineralwolle haben ein deutlich höheres Gewicht als Systeme auf Basis geschäumter Dämmplatten. 

WDVS-Dübel auch für Untersichten zugelassen

Bei der Montage von Beleuchtung an gedämmten Untersichten dienen spezielle Befes­tigungselemente als Druckunterlagen
Foto: Saint-Gobain Weber

Bei der Montage von Beleuchtung an gedämmten Untersichten dienen spezielle Befes­tigungselemente als Druckunterlagen
Foto: Saint-Gobain Weber
Der Baustoffhersteller Saint-Gobain Weber hat sich dieser Thematik angenommen: Er wies die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die WDV-Systeme an Untersichten mit Mineralwolle-Dämmplatten und Systemdübeln durch externe Prüfverfahren nach, mit Dauerständen von bis zu 5000 Stunden. Damit hat der Hersteller für das WDV-System „weber.therm A 100“ eine Zulassungsergänzung für alle Mineralwolle-Dämmplatten mit liegender Faser erhalten (Zulassungsnummer: Z-33.43-151). Die Dämmstoffdicken sowie die Verankerungstiefen der Dübel orien­tieren sich an der Fassadendämmung. Die einheitliche Systemgewichtsgrenze (WDVS ohne Klebemörtel) in der Zulassung beträgt 70 kg/m2.  

Der Einbau an Deckunterseiten

Im Gegensatz zum aufgehenden Fassadenbereich werden die Platten an Untersichten standardmäßig durch das Gewebe verdübelt. Der Einbau erfolgt wie an dem aufgehenden Fassadenbereich: Die Dämmplatten werden mit Klebemörtel passgenau im Verband verklebt, um eine vollständige Abdeckung der Decke zu erreichen. Zur Vermeidung von Wärmebrücken dürfen die Kanten weder beschichtet noch verschmutzt werden. Bei unbeschichteten Mineralwolle-Dämmplatten wird der Klebemörtel zunächst in die Oberfläche der Dämmplatte eingearbeitet (Pressspachtelung) und dann in einem zweiten Arbeitsgang „frisch in frisch“ aufgetragen. Beschichtete Dämmstoffe sind werkseitig ein- oder beidseitig mit einer Haftbrücke versehen. Bei beschichteten Platten ist gegebenenfalls die für die Wandverklebung zu verwendende Seite gekennzeichnet.

Der Klebemörtel kann in einem Arbeitsgang vollflächig oder teilflächig aufgetragen werden. Die Mineralwoll-Dämmstoffe sind sofort mit der Klebemörtelseite in das frische Klebemörtelbett auf dem Untergrund einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen.

Dübel setzen: Wo und wie?

Die Mineralwolle-Dämmplatten werden nach dem Verkleben und einer Standzeit verdübelt. Dabei müssen der Abstand der Dübel vom Bauteilrand sowie die Mindestbauteildicke berücksichtigt werden
Grafik: Saint-Gobain Weber

Die Mineralwolle-Dämmplatten werden nach dem Verkleben und einer Standzeit verdübelt. Dabei müssen der Abstand der Dübel vom Bauteilrand sowie die Mindestbauteildicke berücksichtigt werden
Grafik: Saint-Gobain Weber
Die Mineralwolle-Dämmplatten werden nach dem Verkleben und einer Standzeit von mindestens drei Tagen verdübelt. Der Abstand der Dübel vom Bauteilrand und in der Dübelachse, die Mindestbauteildicke des tragfähigen Untergrunds müssen berücksichtigt werden. Die Länge des Dübels hängt vom ausgewählten „weber.therm“-Wärmedämm-Verbundsystem und dem Untergrund ab. Sie wird durch die Verankerungstiefe des ausgewählten Dübels bestimmt, zu der die Schichtdicke des Klebemörtels und des Dämmstoffes hinzugerechnet werden müssen. Der Dübel muss lang genug sein, um zu gewährleisten, dass die erforderliche Verankerungs-tiefe eines Dübels im eigentlichen Mauerwerk eingehalten wird. Die Menge der einzusetzenden Dübel richtet sich nach der Gebäudehöhe, der Tragfähigkeit des Dübels beziehungsweise des Plattentyps (WDVS-Lastklasse), den auftretenden Windsogkräften und dem Gebäudebereich sowie der Position des Dübels im WDVS (auf Fuge oder Plattenfläche). Hier gelten die entsprechenden Tabellen von Weber.

Autor

Georg J. Kolbe ist Leiter Produktmarketing Putz- und Fassadensysteme bei der Saint-Gobain Weber GmbH in Düsseldorf.

Mauerwerk/Beton„weber.therm“- Klebemörtel„weber.therm“- Armierungsputz„weber.star 224 AuquaBalance“„weber.therm MW 035“- Brandriegel„weber.therm MW 035 express“„weber.therm“- Schraubdübel SRD 5„weber.therm EPS 035 Standard“
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