Brandschutz ohne Grenzen

Die Brandschutzplatte Firepanel A1 eröffnet dem Trockenbau neue Dimensionen in Sachen Brandschutz. Die Platte besitzt alle Vorteile einer Gipsfaserplatte und bietet zugleich noch bessere Brandschutzeigenschaften für den Baustoff und das Bauteil.

Beim baulichen Brandschutz führt die europäische Harmonisierung der Brandschutzprüfungen und der Brandschutzklassifizierungen in Kombination mit neuen europäischen Prüfverfahren zu einer erheblichen Verschärfung der nationalen Anforderungen an Baustoffe und Bauteile. Früher wurden in den einzelnen Ländern Europas die Brandschutzeigenschaften nach nationalen Prüfanforderungen nachgewiesen – in Deutschland waren hier die DIN 4102 und ihre zugehörigen Teilnormen maßgebend – und entsprechend national zugelassen. Zukünftig wird europaweit ausschließlich nach europäischen Prüf- sowie Klassifizierungsnormen geprüft und klassifiziert, um anschließend national die Verwendung zu regeln. Dabei führt die europäische Harmonisierung zu einer Verschärfung der Prüfbedingungen. Bedingt durch die Tatsache, dass europaweit einheitliche beziehungsweise vergleichbare Prüfergebnisse generiert werden sollten, ist insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Prüfofengeometrien und Prüfofenbefeuerungen eine neue Temperaturerfassung und somit -steuerung definiert worden. Hieraus resultiert eine Verschärfung der Prüfbedingungen mit deutlich erhöhten Anforderungen an Baustoffe und Bauteile.

Im Ergebnis können Bauteile, die bislang aufgrund von nationalen Regelungen eingesetzt wurden, nicht mehr so angewendet werden wie früher. Systeme wie Decken, Wände oder Schachtwände verlieren bei einer Prüfung nach europäischen Standards ihre nationalen Nachweise, weil sie die verschärften Bauteilanforderungen nicht erfüllen. „Es ist schon so“, erklärt Dipl. Wirtsch.-Ing. Markus Möllenbeck, Produktmanager bei Fermacell, die Situation, „dass aufgrund neuer Prüfungsnormen für Baustoffe und Bauteile die Nachweisführung auf einem höheren Niveau zu sehen ist. Für einige Länder sind diese europäischen Prüfverfahren eine Herausforderung.“

 

Verschärfung von Anforderungen an die Baustoffklasse

Gleichzeitig gibt es infolge der europäischen Harmonisierung eine neue Definition der Baustoff-Klassifizierung. Wie national in Deutschland wird auch auf europäischer Ebene zwischen einem ‚brennbaren’ und ‚nichtbrennbaren’ Bereich unterschieden. Dabei ist der Kategorie ‚nichtbrennbar’ die Klasse A1 und A2 zugewiesen, die Klasse ‚brennbar’ wird in die fünf Stufen B, C, D, E und F unterteilt.

Die nichtbrennbaren Klassen unterscheiden sich grundlegend dadurch, dass es sich bei den A2 Baustoffen um nichtbrennbare Materialen handelt, die über einen definierten geringen Anteil organischer Bestandteile verfügen. Im Wesentlichen wird beim Nachweis der Baustoffklassen auf unterschiedliche Prüfverfahren zurückgegriffen. Für die Klasse A1 gilt hierbei unter anderem ein Ofentest (EN ISO 1716), bei dem ein Leistungsmerkmal dadurch definiert ist, dass während der Prüfdauer von 30 Sekunden eine Entflammung von 0 Sekunden auftreten darf. Dieses schließt auch eventuell auftretende Pyrolysegase ein, die sich nicht entzünden dürfen. In vielen Ländern führt die Umstellung von der nationalen Baustoffklassifizierung auf das europäische System zu einer Verschärfung der Einsatzmöglichkeiten. So werden europaweit für den Ausbau von öffentlichen Gebäuden zunehmend Baustoffe mit der Baustoffklasse A1 gefordert. Beispielhaft kann hier die Baustoffzuordnung in Italien benannt werden, wo bislang die nationale Baustoffklasse „Class 0“ der höchsten Anforderung entsprach und nun auf das europäische System umgestellt wurde. Dies hat zur Folge, dass Italien für öffentliche Gebäude – insbesondere bei Gebäudeabschnitten der Flucht- und Rettungswege – Baustoffe mit der höchsten Baustoffklasse A1 nach EN13501-1 fordert. Somit finden Produkte, die zuvor der „Class 0“ entsprachen, in diesen Bereichen keine Anwendung, wenn sie nicht der Baustoffklasse A1 entsprechen. Dies betrifft insbesondere im Trockenbau die Gipswerkstoffplatten, die derzeit im Markt sind und der Baustoffklasse A2 zugeordnet werden.

 

Neuentwicklung: Nichtbrennbare Gipsfaserplatte

Fermacell hat auf diese veränderte Situation reagiert und seine klassische Gipsfaserplatte weiterentwickelt. Im Herbst vergangenen Jahres hat der Hersteller die neue Brandschutzplatte Firepanel A1 in den Markt eingeführt, die die hohen europäischen Anforderungen erfüllt und so eine sichere Lösung für den baulichen Brandschutz in Europa bietet. Die Brandschutzplatte besitzt alle bekannten Eigenschaften der Gipsfaserplatten, bietet jedoch noch bessere Brandschutzeigenschaften für den Baustoff und das Bauteil. Die Neuentwicklung wird nach DIN EN 15283-2 gekennzeichnet und ist in die höchste europäische Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1 sowie national nach DIN 4102-1 als nichtbrennbar eingestuft. Prüfzeugnisse über Feuerwiderstandsklassen F 60 [EI 60] bis F 120 [EI 120] für Trenn- und Schachtwände sowie Decken liegen von nationalen und internationalen Materialprüfanstalten vor.

Die Platten werden in den Dicken 10 mm, 12,5 mm und 15 mm in den Markt eingeführt. Ein breites, systemkompatibles Zubehörprogramm aus Fugenspachtel, Feinspachtel, Gipsflächenspachtel, Fugenkleber, Schnellbauschrauben und Gewebeband sowie verschiedenen Werkzeugen ergänzt das System.

 

Eigenschaften der nicht brennbaren Platten

Erreicht wird die Nichtbrennbarkeit gemäß der höchsten europäischen Baustoffklasse A1 nach DIN EN 13501-1 (national nach DIN 4102-1) durch den Austausch eines bestimmten Anteils von Papierfasern gegen nichtbrennbares Material. Aufgrund ihrer Materialzusammensetzung ist die Firepanel A1 gleichzeitig eine Feuerschutz-, Bau- und Feuchtraumplatte mit beidseitig homogenen Platteneigenschaften. Das Fehlen von Leimen schließt jede Geruchsbelästigung aus und erhöht die Diffusionsfähigkeit der homogenen Plattenstruktur. Das eco-Insitut hat jetzt nach entsprechender Prüfung die Firepanel A1 zertifiziert und damit bestätigt, dass der Einsatz der neuen Brandschutzplatte Firepanel A1 toxikologisch und ökologisch unbedenklich ist. Schalldämmtechnisch verhält sich die Firepanel A1 wie klassische Gipsfaserplatten, die über sehr gute schalldämmende Eigenschaften verfügen.

 

Verarbeitung der neuen Brandschutzplatten

Die Verarbeitung von Firepanel A1 ist ebenso einfach wie bei klassischen Gipsfaserplatten. Wie gewohnt wird dabei die erste Lage mit Schnellbauschrauben auf der Unterkonstruktion befestigt. Die äußeren raumseitig angeordneten Lagen werden mit Klammern oder Schrauben in der darunter liegenden Platte unterkonstruktionsneutral befestigt. Bei mehrlagigen Konstruktionen werden die Plattenstöße der ersten unteren Lage dicht gestoßen. Eine Fugenverspachtelung ist nicht erforderlich. Der vertikale Plattenstoß auf der Sichtseite kann bei mehrlagigen Konstruktionen auch im Feld erfolgen. Die schlanken Konstruktionen bieten wertvollen Raumgewinn.

Beispielhaft bietet der Hersteller folgende verschiedene Konstruktionen mit der neuen Firepanel A1 an, bei denen Mineralwolle nicht erforderlich ist:

Trennwand EI 90 mit einer beidseitigen doppelten Lage aus 2 x 10 mm Firepanel A1 auf einer Unterkonstruktion aus CW75-06.

Trennwand EI 120 mit einer beidseitigen doppelten Lage aus 2 x 12,5 mm Firepanel A1 auf einer Unterkonstruktion aus CW75-06.

Schachtwand EI 90 mit einer Beplankung aus 3 x 12,5 mm Firepanel A1 auf einer Unterkonstruktion aus CW75-06.

Schachtwand EI 60 mit einer Beplankung aus 2 x 15 mm Firepanel A1 auf einer Unterkonstruktion aus CW75-06.

Weitere Informationen zur neuen Brandschutzplatte Firepanel A1 enthalten die Broschüren Fermacell Firepanel A1 – Die neue Dimension im Brandschutz und Fermacell Firepanel A1 – Verarbeitungsanleitung.

Erreicht wird die Nichtbrennbarkeit durch den Austausch von Papierfasern gegen nichtbrennbares Material

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