Mehr Recht und mehr Rente

Handwerksbetriebe arbeiten im Geschäftsalltag mit vielen Parteien zusammen: Lieferanten, Kunden und

Behörden. Ärger ist dabei nicht immer zu vermeiden. Allein die mangelnde Zahlungsmoral eines Kunden kann durchaus zu einer erheblichen Belastung für den Betrieb werden.

Das Eintreiben von Außenständen ist meist teuer und zeitintensiv, und auch ein professionelles Rechnungsmanagement garantiert nicht immer die schnelle Begleichung der Fehlbeträge. Wird eine korrekt gestellte Rechnung nicht bezahlt, kann der Unternehmer das so genannte außergerichtliche Mahnverfahren einleiten oder mit dem säumigen Zahler einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Zahlt der Kunde weiterhin nicht, bleibt oft nur noch der Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens (§ 688 ff. ZPO). Am Ende steht der Vollstreckungsbescheid, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

Forderungsmanager können für das Unternehmen die professionelle Abwicklung des Inkassoverfahrens übernehmen. Diese Vorgehensweise spart Kosten für den Unternehmer und hilft, die Liquidität der Firma zu sichern. Versicherte Betriebe können das Forderungsmanagement im Bedarfsfall sogar als Versicherungsleistung in Anspruch nehmen.

Das Arbeitsleben soll sich später auszahlen

Dass es ohne private Zusatzvorsorge auch in Sachen Rente heute fast nicht mehr geht, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Selbstständige, Betriebsinhaber oder Unternehmer, die nicht in die staatliche Rentenversicherung einzahlen, sind hier besonders unter Zugzwang. Aber auch sie haben die Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung für einen finanziell abgesicherten Ruhestand vorzusorgen, erläutern die Vorsorgeexperten der Ergo Versicherung. So lassen sich gerade mit dem – auch als Rürup-Rente bekannten – Modell der Basis-Rente zum Teil erhebliche Steuervorteile nutzen. Schon ab dem ersten Euro wirkt sich der eingezahlte Beitrag steuermindernd aus. Vorsorgebeiträge – neben Rürup beispielsweise Beiträge auch zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse – sind bis zur Höchstgrenze von maximal 20 000 Euro pro Jahr für Singles und bis zu 40 000 Euro pro Jahr für Verheiratete abzugsfähig. Im Jahr 2013 können 76 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der absetzbare Anteil steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte, bis 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind. Auch wenn die steuerliche absetzbare Obergrenze von 40 000 Euro fix ist, erlaubt Rürup in der Regel beliebig hohe Beitragszahlungen. Je nach finanzieller Lage können Sparer also mal mehr, mal weniger in den Vertrag einzahlen. Und sogar für den wirtschaftlich schlimmsten Fall sehen die Experten Rürup-Sparer gut gerüstet: Im Insolvenzfall gerät das angesparte Kapital in der Regel nicht in die Insolvenzmasse – jedenfalls nicht, solange sich die Versicherten noch in der so genannten Ansparphase befinden.

Autorin

Dr. Claudia Wagner ist Pressesprecher in der Ergo Versicherungsgruppe in Düsseldorf.

Rürup-Rente: Schon ab dem ersten Euro wirkt sich der eingezahlte Beitrag steuermindernd aus

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