Gut versichert gegen Schäden durch Überschwemmung

Vorhergesagter Dauerregen lässt die ohnehin angespannte Hochwasserlage nicht nur in Niedersachsen nicht zur Ruhe kommen. Selbst wenn die eigenen vier Wände bisher verschont blieben: Wer nicht das Risiko eingehen möchte, auf Folgekosten durch Überschwemmung sitzen zu bleiben, sollte über das Abschließen einer Elementarschadenversicherung nachdenken. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, welche Versicherungen wann den richtigen Schutz bieten.

In der Regel schließen Hauseigentümer eine so genannte verbundene Wohngebäudeversicherung ab. Sie kommt für Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser auf. Vorhergesagter Dauerregen lässt die ohnehin angespannte Hochwasserlage nicht nur in Niedersachsen nicht zur Ruhe kommen Vorhergesagter Dauerregen lässt die ohnehin angespannte Hochwasserlage nicht nur in Niedersachsen nicht zur Ruhe kommen
Foto: VZ NRW

Vorhergesagter Dauerregen lässt die ohnehin angespannte Hochwasserlage nicht nur in Niedersachsen nicht zur Ruhe kommen
Foto: VZ NRW
Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung erweitert, kann von der Versicherung auch dann Geld bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter oder bei Überflutung unter Wasser steht. Vor Vertragsabschluss sollte vorsorglich geprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung auch Schäden durch Rückstau abdeckt und ob der Versicherer zuvor den Einbau einer Rückstauklappe verlangt. Wird die Vorgabe einer vorhandenen Rückschlagklappe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet wird und das Wasser in den Keller läuft.

Die erweiterte Hausratversicherung

Die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, deckt nicht automatisch auch Schäden durch eindringendes Wasser ab. Jedoch kann diese auch um Elementarschadenschutz erweitert werden. Mieter und Hausbesitzer können sich diesen Zusatzschutz aber sparen, solange sich die Gegenstände in sicheren, höheren Etagen befinden.

Wann die Versicherung greift

Meist greift der Versicherungsschutz nicht sofort nach Abschluss des Vertrags. Der Beitrag muss zwar sofort entrichtet werden, der Versicherungsschutz besteht aber erst nach einer Wartezeit. Diese legen die Versicherer individuell fest – oft zwischen zwei und sechs Monaten. Die Wartezeit soll verhindern, dass kurz vor einem erwarteten Unwetter noch schnell ein Versicherungsschutz abgeschlossen wird.

Wann die Versicherung nicht zahlt

Wenn es durch ein offenes Fenster oder eine offene Tür hereinregnet, greifen Haus- und Wohngebäudeversicherung nicht. Deshalb sollten Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen werden. Aber auch rund um Haus und Keller kann vorgesorgt werden. Sollte Wasser zum Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben. Eine wasserdichte Versiegelung von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen eine Überflutung zu schützen. Nicht versichert sind das Eindringen von Grundwasser und Schäden durch Sturmfluten.

Eine persönliche Beratung rund um Hausrat- und andere Versicherungen bietet die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale NRW. Ein 30-minütiges Beratungsgespräch kostet 45 Euro.

www.verbraucherzentrale.nrw/node/1445

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 12/2009

Individuelle Versicherungen für Handwerksbetriebe

Handwerker haben täglich viele Herausforderungen zu bewältigen: Beratung immer anspruchsvollerer Kunden, Anleitung von Mitarbeitern und natürlich selbst anzupacken. Wenn man auf so vielen...

mehr
Ausgabe 12/2018

Die richtige Absicherung schützt Umwelt und Unternehmen

Bei der Fassadenreinigung anfallendes Prozesswasser darf nicht in die Umwelt gelangen. Malermeister Peter Fuchs hat daf?r eine mobile Filteranlage entwickelt Foto: Thomas Schwarzmann

Von der Kfz-Werkstatt über den Malerbetrieb bis zum Chemiekonzern – täglich arbeiten tausende Unternehmen mit so genannten Gefahrstoffen. Das birgt ein häufig unterschätztes Risiko für die...

mehr
Ausgabe 06/2017

Schutz vor Attacken aus dem Netz

Laut dem KfW-Mittelstandspanel waren in den vergangenen Jahren rund ein Drittel der mittelständischen Unternehmen in Deutschland konkret von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen betroffen. Das...

mehr
Ausgabe 04/2019

Regelungen zum Schutz der Belegschaft auf Baustellen

Baustellen sind gef?hrliche Arbeitspl?tze, deshalb sollten Arbeitgeber Vorkehrungen f?r die Sicherheit ihrer Mitarbeiter treffen

Auch 2018 blieb das Wachstum in der Baubranche ungebrochen: Im Vergleich zu 2017 erhöhte sich der Umsatz von Januar bis Juni im Bauhauptgewerbe um 6 Prozent und dadurch auch die Zahl der...

mehr

Wie sich Handwerksbetriebe vor Einbrechern schützen

Winterzeit ist Einbruchszeit – das gilt auch für Unternehmen. Doch viele Betriebe unterschätzen die Gefahr sowie die Schadensumme, wenn Fenster aufgehebelt, die Betriebseinrichtung beschädigt...

mehr