Wie sich optische Mängel am WDVS vermeiden lassen

Wie oft ist eine Fassade technisch voll gebrauchstauglich und dennoch wird um ihr optisches Erscheinungsbild diskutiert oder sogar gestritten? Wir erläutern, wie optische Mängel von Anfang an verhindert werden können. Wichtig ist eine gute Arbeitsvorbereitung.

In der bauhandwerk 6.2023 haben wir anhand eines Praxisbeispiels gezeigt, wie optische Beeinträchtigungen von WDVS-Oberflächen, die sehr unschön sind und ins Auge fallen, sachverständig bewertet werden. Sie können als wesentliche Mängel eingestuft werden, die nachgebessert werden müssen oder sogar zur Beeinträchtigung der technischen Gebrauchstauglichkeit führen. Was lässt sich daraus lernen? In diesem Beitrag zeigen wir, wie fachgerechte Planung und Arbeitsvorbereitung dem ausführenden Fachunternehmen helfen, diese unnötigen Probleme zu vermeiden.

Zur optischen Beschaffenheit einer Fassade werden meist nur allgemeine Vereinbarungen, wie Farbe und Putzstruktur, festgehalten. Handwerkliche Selbstverständlichkeiten und übliche Beschaffenheiten werden normalerweise nicht ausdrücklich vereinbart, was aber nicht heißt, dass der Auftraggeber diese nicht erwarten kann.

Oft nicht gut vorbereitet

Besonders häufig führt eine ungenügende Vorbereitung der abschließenden Schichten von Fassaden – bei Putzfassaden der Oberputz, bei verklinkerten Fassaden die Klinkerschicht – zu Ergebnissen, die es erforderlich machen, dass diese entfernt und neu ausgeführt werden müssen. Da diese Schichten in einem Arbeitsgang hergestellt werden müssen, lassen sie keine wesentlichen Nacharbeiten zu, ohne dass es zu optischen Abweichungen kommt.

Vor dem Aufbringen des Oberputzes oder vor dem Herstellen der Klinker-Mauerwerksschale müssen alle, die Fassade betreffenden Vorleistungen, abgeschlossen sein. Das betrifft alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile (Fenster, Türen, Dach) und alle Fassadendurchführungen (Elektro, Lüftung, Heizung). Hier sind nicht nur die Leistungen des eigenen Gewerks gemeint, sondern auch die der Nachbargewerke. Nachträglich hergestellte Anschlüsse oder Durchführungen führen fast immer zu Nacharbeiten, die optisch nicht mehr vertretbar sind.

Der Fachunternehmer für die Fassadenarbeiten sollte es nicht aus falsch verstandener „Vorsicht“ unterlassen, den Auftraggeber oder seinen Vertreter auf Detailpunkte hinzuweisen, bei denen es zu späteren Nacharbeiten kommen könnte. Das ist sogar seine Pflicht – und wer wäre nicht dankbar für einen aufmerksamen, sorgfältig prüfenden Auftragnehmer?

Produktinfos aufmerksam lesen

Damit der Fachunternehmer eine Fassade handwerklich richtig in einer Beschaffenheit herstellen kann, die ein objektiver Dritter auch erwarten würde, ist es wichtig, dass einige Voraussetzungen eingehalten sind. Die Vorleistungen anderer Fachunternehmer von benachbarten Gewerken sind genauso wichtig wie die eigenen Vorleistungen, damit eine Fassade gut gelingen kann. Aber auch Festlegungen durch den Auftraggeber oder beteiligte Planer sind notwendig, damit zum Schluss eine den Auftraggeber zufriedenstellende Fassade entstehen kann.

Immer wieder macht es den Eindruck, dass die Arbeitsvorbereitung vernachlässigt wird oder überhaupt nicht stattgefunden hat. Zu der Arbeitsvorbereitung für Fassadenarbeiten gehört nicht nur das bloße Bestellen des Materials. Wenn der Fachunternehmer nicht bereits mit dem Material und dessen Verarbeitung vertraut ist, muss er sich damit intensiv beschäftigen. Selbst wenn bereits Fassaden in vergleichbaren Verfahren ausgeführt wurden, ist es wichtig, dass man bei der Verwendung von Produkten eines Herstellers, dessen Produktinformationen einem nicht geläufig sind, die zugehörigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ), europäische technische Bewertungen (ETA), Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers, Produktdatenblätter usw. durchliest.

Zwei Praxisbeispiele

Nachfolgend wird an einer Wärmedämmverbundfassade und einer Fassade mit einer Klinkervormauerung erläutert, welche Möglichkeiten bestanden hätten, damit die Fassaden ohne wesentlichen Mehraufwand optisch ansprechend geworden wären, oder der Fachunternehmer zumindest vermieden hätte, dass der Auftraggeber dem Fachunternehmer eine Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vorwerfen kann.

Der gut erkennbare Putzabsatz hätte mit Putzanschlussprofilen als Putzsockel ausgebildet werden können
Foto: Björn Etzel

Der gut erkennbare Putzabsatz hätte mit Putzanschlussprofilen als Putzsockel ausgebildet werden können
Foto: Björn Etzel
Wenn Putzabsätze unvermeidlich sind, weil zum Beispiel die Höhe des fertigen Bodens im Bereich des Sockels noch nicht festgelegt ist, dann kann mit handelsüblichen Putzanschlussprofilen ein einheitlicher und gerader Übergang, in etwa auf der Höhe eines Sockelübergangs, hergestellt werden. Durch eine solche Maßnahme kann der Sockelputz zeitlich unabhängig vom Fassadenputz (Foto links oben) hergestellt werden, ohne dass optische Unregelmäßigkeiten entstehen. Der gut erkennbare Putzabsatz auf einer Höhe von etwa 50 cm über dem angrenzenden Boden hätte, sofern nicht explizit ein einheitlicher und durchgehender Fassadenputz bis auf die Höhe des Geländes gefordert war, mit Putzanschlussprofilen als Putzsockel ausgebildet werden können.

Es empfiehlt sich, eine solche Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen und im Idealfall erst nach dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers mit dem ersten Arbeitsgang zu starten. Sollte hingegen ein einheitlicher und durchgehender Fassadenputz geschuldet sein, dann bleibt dem Fachunternehmer nichts anderes übrig, als die Arbeiten solange auszusetzen, bis alle für ihn notwendigen Informationen vorliegen. Damit der Fachunternehmer nicht in Verzug gesetzt werden kann, sollte er die ihm fehlenden Informationen und Angaben aktiv einfordern und Behinderung anmelden. Am besten in Schriftform.

Vorleistungen sind noch nicht fertig

Ein nachträglich eingebautes Türelement
Foto: Björn Etzel

Ein nachträglich eingebautes Türelement
Foto: Björn Etzel
Allen Fachunternehmern wird die Situation bekannt vorkommen, dass Vorleistungen, beispielsweise ein Tür-Einbau, noch nicht fertig gestellt ist, und das eigene Gewerk, die Fassadenarbeiten, vorangetrieben werden muss. Die Gründe für den Zwang zum „Weiterarbeiten“ können vielfältig sein. Gerüste, die abgebaut werden müssen, damit an anderer Stelle weitergearbeitet werden kann oder Folgeaufträge auf anderen Baustellen können zum Beispiel dazu führen, dass Arbeiten weiter gehen, obwohl die Grundlagen für ein Gelingen des Arbeitsgangs noch nicht vorliegen. Die Folge davon ist, dass die eigene Werkleistung beeinträchtigt wird und man später dann darüber diskutiert, „wie man die Kuh wieder vom Eis bekommt.“

In diesen Situationen ist es unvermeidlich, dass sich die Beteiligten – Auftraggeber, Planer und Ausführende – vor Ausführung abstimmen und den Ablauf festlegen, wenn das nicht bereits als Vorgabe durch den Planer erfolgt ist. Erst sind alle Einbauten herzustellen und dann sind die vorbereitenden Putzarbeiten zu vervollständigen, damit der Oberputz in einem Arbeitsgang aufgetragen werden kann.

Putzfaschen und Übergangsschienen

Ist dies wie zuvor beschrieben nicht möglich, dann können Alternativen vorgeschlagen werden, die zwar optisch erkennbar sein werden, aber nicht so optisch hervorstechend sein werden, wie das nachträgliche Verputzen der Laibung an der Tür. Dabei muss sich der Fachunternehmer klar darüber sein, dass alternative Ausführungsvorschläge, beispielsweise Putzfaschen oder Putzübergangsschienen, eine optische Abweichung darstellen können (entspricht nicht dem geschuldeten Soll-Zustand).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Vorschläge erst nach der Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt werden sollten, damit, wie zuvor bereits beschrieben, dem Fachunternehmer keine optische Unregelmäßigkeit vorgeworfen werden kann. Gerade solche Vorschläge und Abstimmungen gehören zu der Arbeitsvorbereitung wie die Materialbestellung selbst.

Ein Lösungsvorschlag hätte zum Beispiel sein können, bewusste Putzfaschen herzustellen, mit unterschiedlichen Putzstrukturen, wie man es an dem gleichen Gebäude an einem anderen Fassadenteil aus gestalterischen Gründen auch gemacht hat. Mit solchen Maßnahmen kann man Putzübergänge zwar nicht unsichtbar machen, diese aber so gestalten, dass sie nicht direkt wie ungewollte, nachträglich hergestellte Putzübergänge aussehen.

Ohne längere Unterbrechungen arbeiten

Hier ist die Putzöffnung wieder verschlossen worden
Foto: Björn Etzel

Hier ist die Putzöffnung wieder verschlossen worden
Foto: Björn Etzel
Solche Öffnungen (werden häufig durch Nachbargewerke vorgenommen und sind nicht ohne verbleibende Putzabsätze wiederverschließbar. Überwiegend werden von den Gewerken Elektro oder Heizung/Lüftung/Sanitär, Installationen nachträglich ergänzt. Manchmal kann der Hersteller der Putzfassade „erahnen“, dass diese Ergänzungen noch vorgenommen werden, zum Beispiel wenn Kabelenden an der Hauswand heraushängen. Wenn Kabel erkennbar sind, dann sollte er nach Planungsangaben zu den Kabeln, wo und wie das Kabel aus der Putzfassade austreten soll, fragen.

Weil Fachunternehmer für Putzfassaden nicht immer verhindern können, dass Dritte Beschädigungen, zum Beispiel in Form von Öffnungen, in seinem Gewerk vornehmen, ist es hilfreich, sein gesamtes Gewerk möglichst, ohne längere zeitliche Unterbrechungen herzustellen. Gerade bei größeren Objekten, bei denen längere Unterbrechungen unvermeidbar sind, sollten Zwischenabnahmen nach abschließenden Arbeitsgängen vereinbart und durchgeführt werden.

Streifen an einer Klinkerfassade

An  einer Klinkerfassade sind horizontale Streifen zu erkennen. Diese Streifenbildung kann verschiedene Ursachen haben. Die Klinkersteine könnten aus unterschiedlichen Chargen stammen oder die optischen Abweichungen sind bei der Herstellung der Fugen entstanden, zum Beispiel durch unterschiedliche Mörtelzusammensetzungen, uneinheitliche Verarbeitung des Fugenmörtels oder unterschiedliche Klimaverhältnisse. Das Material des Fugenmörtels kann (ähnlich wie die Klinkersteine) aus unterschiedlichen Chargen stammen oder der Fugenmörtel wurde mit unterschiedlichen Wassermengen angemischt.

An dieser Klinkerfassade sind horizontale Streifen zu erkennen. Die Klinkersteine könnten aus unterschiedlichen Chargen stammen

 
Foto: Björn Etzel

An dieser Klinkerfassade sind horizontale Streifen zu erkennen. Die Klinkersteine könnten aus unterschiedlichen Chargen stammen

 
Foto: Björn Etzel
Aufgrund der Lage des Gebäudes (die Fassade ist der Seeseite einer Nordseeinsel zugewandt) kann auch die Witterung während der Verarbeitung das Ergebnis der Klinkerfassade beeinflusst haben. Wechselhafte Windsituationen oder Sonne-Schatten-Situationen können zu einem unterschiedlichem Reagieren/Abbinden des Fugenmörtels führen. Zuletzt kann die handwerkliche Ausführung noch ein wesentlicher Grund für die optisch mangelhafte Fassade sein. Wenn die Klinkerschale von unterschiedlichen Personen gemauert wurde, kann es zu unterschiedlichen „Handschriften“ der Handwerker gekommen sein.

Schutz vor ungünstiger Witterung

Die klimatischen Bedingungen können durch den  Fachunternehmer nicht wesentlich beeinflusst werden. Wenn es der  Wind zulässt, könnte das Gerüst mit „feinem“ Staubschutznetz vor Wind und Sonne geschützt werden. Eine vollständige Verschalung des Gebäudes mit Holzwerkstoffplatten, um vor ungünstiger Witterung zu schützen, würde über das Ziel hinausschießen. Möglicherweise kann der Fachunternehmer in Form einer Bedenkenanmeldung und dem Angebot einer Verschalung des Gerüstes als Eventualposition, die der Auftraggeber in der Regel aus Kostengründen ablehnen wird, dem entgegenwirken, dass das Risiko der Witterung bei ihm verbleibt.

Damit Klinkersteine aus unterschiedlichen Chargen nicht zu einem ungleichmäßigen Erscheinungsbild führen, sollten beim Vermauern die Klinkersteine aus mehreren Palletten gemischt entnommen werden. Dadurch entsteht ein gleichmäßigeres Bild. Beim Verlegen von Bodenbelägen wie Fliesen, Parkett oder Laminat wird das auch so praktiziert. Die Ausführung der Klinkerschale sollte möglichst von den gleichen Handwerkern durchgeführt werden. Wenn eine Arbeitsteilung mehrerer Personen stattfinden soll, muss man darauf achten, dass die einzelnen Arbeitsschritte immer von ein und derselben Fachkraft ausgeführt werden. Eine mögliche Aufteilung könnte sein: Person A richtet Klinkersteine vor, gemischt aus mehreren Paletten. Person B rührt den Mörtel an. Diese ist anzuweisen, dass sie das Anmachwasser immer abgemessen in gleicher Menge hinzugibt. Person C bringt den Mörtel immer gleich auf. Vermauert werden die Klinkersteine nur von Person D. Die Aufgaben sollten nicht rotiert werden, da jeder Handwerker den Arbeitsschritt geringfügig anders ausführt, was zu einem ungleichmäßigen Bild führen kann.

Ausreichend Material bestellen

Die Möglichkeit, dass der Fugenmörtel aus unterschiedlichen Chargen stammt und somit zu unterschiedlichen Fugenbildern führt, kann nur durch die Verwendung von Fugenmörtel aus einer Lieferung ausgeschlossen oder reduziert werden. Grundsätzlich sollte bei der Bestellung des Materials auf ausreichende Menge mit einer Lieferung geachtet werden. Sollten Zwischenlagerungen erforderlich sein, sollte darauf Wert gelegt werden, dass möglichst die gleichen Lagerbedingungen bestehen.

Die Ausführung sollte, ohne die Sorgfalt zu vernachlässigen, möglichst zügig durchgeführt werden, um möglichst gleiche Randbedingungen bei der Herstellung beizubehalten. Sollte es zu größeren, vom Fachunternehmer unverschuldeten Verzögerungen kommen, ist eine Behinderungsanzeige mit Anmeldung von Bedenken zu stellen. Dies würde mögliche Ungleichmäßigkeiten zwar nicht verhindern; optische Abweichungen, die durch längere Standzeiten entstehen würden, können dem Fachunternehmer jedoch nicht als selbstverschuldet angelastet werden.

Fazit

Aufmerksamkeit, Sorgfalt und handwerkliche Qualität sind neben Sachverstand und gesundem Menschenverstand wichtige Einflussfaktoren für möglichst mangelfreie Werkleistungen.

Autoren

Dipl.-Ing. (FH) Björn Etzel studierte Bauingenieurwesen in Kaiserslautern und ist seit 2006 selbstständig in der Bauplanung, mit dem Schwerpunkt energieeffizientes Bauen und Sanieren, tätig. Daneben gehören fachtechnische Stellungnahmen zur Bauausführung zu seinen Tätigkeiten.
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Gänßmantel ist Inhaber des Ingenieurbüros Gänßmantel in Kaufbeuren und seit 2001 als öbuv Sachverständiger tätig. Beratung/Consulting „Bauphysik & Baustoffe“, Energieberatung für Baudenkmale sowie Dozenten- und Autorentätigkeiten zählen zum weiteren Aufgabenbereich.

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