Aktualisierte technische Regel für den Hautschutz

Nach sechsjähriger Überarbeitung wurde die technische Regel TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ neu veröffentlicht. Welche Änderungen enthalten und welche Aspekte künftig in der Bau- und Reinigungsbranche zu beachten sind, beleuchtet ein aktueller Beitrag im Fachmagazin „BauPortal“.


Foto: Rainer Dörr / BG BAU

Foto: Rainer Dörr / BG BAU
Die TRGS 401 gilt für alle Arbeiten, bei denen es zum Hautkontakt mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen kommt, insbesondere bei Feuchtarbeit oder Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen.

Hauterkrankungen stehen seit Jahren an der Spitze der Anzeigen einer Berufskrankheit. Durch eine rechtliche Änderung wurde die Anerkennung 2021 erleichtert. So konnte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Jahr 2019 nur in 22 Fällen eine Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkennen, im Jahr 2021 waren es dann 267 Fälle.

In der nun überarbeiteten TRGS 401 wurden auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse präventionsrelevante Definitionen entsprechend ergänzt und bestehende modifiziert. So wurden zum Beispiel Begrifflichkeiten neu gefasst: Unter anderem wurde der Begriff des „feuchten Milieus“ präzisiert und durch „Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten“ ersetzt. Ebenso wurden die jeweiligen Voraussetzungen für eine Angebots- bzw. Pflichtvorsorge neu gefasst.

Alle aktuellen Änderungen der TRGS 401 stellen Dr. Birgit Pieper und Rainer Dörr, Präventionsexpertin bzw. Präventionsexperte der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) und der BG BAU, in ihrem Beitrag „Neue Regelungen für den Hautschutz“ ausführlich dar. Dazu gehören auch die im Regelwerk und dessen Anhängen enthaltenen Hinweise und Empfehlungen zur Beurteilung der Gefährdungen bei Hautkontakt sowie zu Schutzmaßnahmen bei Hautkontakt mit Gefahrstoffen.


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