Betoninstandsetzung zwischen Cybercrime und Krise

Ein breites Spektrum spannender Themen präsentiert die Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e.V. (LIB NRW) und lädt gemeinsam mit der Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung (BFI) ein zum 29. Fachsymposium „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“. Der Branchentreff findet am 2. Februar 2023 im Kongresszentrum der Dortmunder Westfalenhallen statt. Neben Vorträgen ausgewiesener Experten stellt der Kongress vor allem den Erfahrungsaustausch in den Mittelpunkt.

Eine begleitende Fachausstellung biete umfassende Informationen über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandsetzung. Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter aus öffentlichen Dienststellen, Baubetrieben, Immobiliengesellschaften und Planungsbüros, heißt es von den Organisatoren.

Mit hochkarätigen Fachvorträgen über aktuelle Themen und Entwicklungen hat sich das Fachsymposium „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ mittlerweile zu einem wichtigen Expertentreff der Branche mit bundesweiter Bedeutung entwickelt. 

DIN-Vorschriften im Fokus

Der Start in die Veranstaltung gelingt mit einem Vortrag von Dipl.-Ing. Siegfried Bepple, Geschäftsführer der GQ Quadflieg Bau GmbH, Würselen, und Obmann des Güteausschusses der LIB NRW, der sich die Vielzahl der Regelwerke von unterschiedlichen Regelwerksetzern vorgenommen hat und fragt: „Muss man das denn alles für die Praxis wissen?“ Siegfried Bepple gibt dabei einen Überblick über die DIN 18349 sowie über die verschiedenen Regelwerke und Richtlinien in der Betoninstandsetzung aus der Sicht eines ausführenden Unternehmens.

Einen Blick über den Tellerrand bieten DI Bernhard Tatzl und Ing. Günter Vogl, geschäftsführende Gesellschafter der VOGL.PLUS GmbH, Irdning (Österreich). Im Fokus steht die EN 1504 und deren

Umsetzung in anderen EU-Ländern. Anhand von abgewickelten Baustellen der VOGL.PLUS GmbH geben die Referenten dabei einen Überblick über die Instandsetzung in Österreich und die damit verbundene Umsetzung der EN 1504 samt weiteren Regelwerken und Festlegungen.

Balkone und Fassaden als Sorgenkinder

„Balkone, Laubengänge, Fassaden – Die permanenten Sorgenkinder“ lautet das Thema des Vortrags von Prof. Dr.-Ing. Rainer Auberg, geschäftsführender Gesellschafter der Wissbau GmbH, Essen. „Häufig,“ beklagt der Referent dabei, „wird der Sachkundige Planer erst hinzugezogen, wenn erhebliche sichtbare Schäden vorliegen, die dann schon die Verkehrssicherheit und Tragfähigkeit beeinträchtigen, so dass häufig eine kostenintensive Instandsetzung erforderlich wird.“ Bei vielen Objekten im Bestand könne jedoch durch vorzeitige Schutzmaßnahmen etc. eine signifikante Verlängerung der Nutzungsdauer erreicht werden, wenn das Verständnis bei den Eigentümern zur vorausschauenden Instandhaltung geweckt werde. Auberg verweist dabei auf das neue Regelwerk TR Instandhaltung, in dem dieser Gedanke der ganzheitlichen Betrachtung bei der Planung u.a. durch die Analyse der Nutzungsdauer aufgenommen wird.

Cybercrime als unterschätztes Risiko

Um „Cybercrime – Das unterschätzte Risiko im Unternehmen und Privatbereich“ geht es im Beitrag von Kriminalhauptkommissar Peter Vahrenhorst vom LKA NRW, Düsseldorf. Der Kriminalist gibt einen Einblick in die Welt der Cyberkriminalität aus Sicht der Polizei und zeigt, wie sich mit den Chancen, die die Digitalisierung sowohl im geschäftlichen Bereich als auch im Privatleben bietet, auch für kriminelle Hacker völlig neue Möglichkeiten ergeben. Geschäftsprozesse bis hin zu ganzen Existenzen können dadurch gefährdet werden, mahnt der Kriminalbeamte. Aber, ganz wehrlos scheint der User nicht zu sein. Anhand von aktuellen Fällen zeigt Peter Vahrenhorst Lösungen auf. Denn, auch das ist die Botschaft seines Vortrags: Keine Digitalisierung ist keine Alternative für die Zukunft!

Den Schlusspunkt der Veranstaltung setzt RA Dr. Martin Stelzner, Kanzlei Kapellmann & Partner, Mönchengladbach. Mit seinem Referat „Bauen in der Krise – Preisgleitklauseln als Rettung?“ greift der Jurist dabei ein aktuelles Thema auf, das derzeit sicher viele Teilnehmer beschäftigt. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Instrumente, die den Vertragsparteien zur Verfügung stehen, um bekannte (und noch mehr unbekannte) Risiken abzubilden. Gleichzeitig stellt er vorhandene Möglichkeiten vor, um sich rechtlich sicher vorzubereiten und dafür Sorge zu tragen, dass abwägbare Risiken nicht einen Vertragspartner ruinieren und den andere bevorteilen.

Fachausstellung, Gespräche, Networking

Am 2. Februar 2023 findet im Kongresszentrum der Westfalenhallen Dortmund das 29. Fachsymposium „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ statt. Die Veranstaltung wird durch eine Industrieausstellung begleitet, die umfassende Informationen über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandsetzung bietet.
Foto: Rita Jacobs

Am 2. Februar 2023 findet im Kongresszentrum der Westfalenhallen Dortmund das 29. Fachsymposium „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ statt. Die Veranstaltung wird durch eine Industrieausstellung begleitet, die umfassende Informationen über Produkte und Dienstleistungen rund um die Betoninstandsetzung bietet.
Foto: Rita Jacobs
Eine große begleitende Fachausstellung bietet den Teilnehmern außerdem die Möglichkeit, sich über die Vorträge hinaus weiter über neueste Produkte, Produktentwicklungen und Dienstleistungen rund um die Betoninstandsetzung zu informieren und bietet Gelegenheit zu vertiefenden Gesprächen und Networking.

Der Kongress findet am 2. Februar 2023 im Kongresszentrum der Westfalenhallen Dortmund, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund, als Präsenzveranstaltung gemäß den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Corona-Regeln statt. Sämtliche Teilnehmer haben ab 8 Uhr die Möglichkeit zum Besuch der Fachausstellung.

Die Anmeldeunterlagen stehen auf der Homepage der LIB NRW unter www.lib-nrw.de zur Verfügung. Hier können ebenfalls alle Details zum Programm abgerufen werden.

Die Veranstaltung ist durch die Ingenieurkammer-Bau NRW und die Architektenkammer NW als Fortbildung anerkannt.  (bhw/ela)


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