Warum Unternehmen vor September 2023 ihre Beleuchtung auf LED umstellen sollten

Mit der EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“ ist das Verkaufsverbot von T8-Leuchtstofflampen und Halogenlampen (G9/G4 und GY6.35) ab September 2023 beschlossene Sache. Unternehmen, die noch Leuchtstoffröhren zur Grundbeleuchtung ihrer Hallen und Räume nutzen, sind ab diesem Moment gezwungen umzustellen. Darauf weist die Eurolux AG mit Sitz in Bonn hin. Das Unternehmen plant und montiert moderne Beleuchtungsanlagen.

„Statt zu warten und erst zu reagieren, wenn es notwendig ist, lohnt sich eine Umstellung schon jetzt“, weiß Marco Prinz, CEO der Eurolux AG. Er zeigt auf, wie Unternehmen von energieeffizienten Beleuchtungsanlagen profitieren können und wem welche staatlichen Fördermittel zustehen.

Umstellung auf LED wird staatlich gefördert

Es ist eine unabwendbare Maßnahme, die spätestens 2023 umgesetzt werden muss. Das heißt konkret, dass bestehende, voll funktionstätige Lichtanlagen demontiert und ersetzt werden müssen. „Bei den laufenden Wartungs- und Instandhaltungskosten sehen viele Unternehmen diesen Wechsel als zusätzliche finanzielle Belastung. In der Tat bedeutet dies eine Investition. Doch jetzt zu handeln und nicht bis zur Deadline 2023 zu warten, macht kosten- und energietechnisch sowie auch in Bezug auch ökologische Aspekte Sinn. Denn wer sofort handelt, spart sogar in vielerlei Hinsicht.“

Je nach Anlagengröße amortisieren sich die Investitionskosten bereits nach zwei bis vier Jahren. „Wer also zeitnah auf LED umstellt, hat die Kosten bis 2023 möglicherweise schon wieder getilgt“, verdeutlicht Prinz.

Wie groß die Einsparungen sind, zeigt er anhand eines Projektbeispiels, das Eurolux für Airbus umsetzte. Der Beleuchtungs-Dienstleister optimierte eine Anlage mit einem ursprünglichen Energieverbrauch von 555 Megawattstunden pro Jahr um 66 Prozent. Statt jährlicher Energiekosten von 83.160 Euro plus Wartungskosten von 10.000 Euro pro Jahr benötigt die neue Anlage fast keine Wartung mehr und die Energiekosten liegen bei 28.350 Euro. Dabei wurde gleichzeitig eine Verbesserung der Beleuchtungsstärke von ursprünglich 500 auf 800 LUX erreicht. „Ein höhere Beleuchtungsstärke fördert die Konzentration, erleichtert Produktions- und Arbeitsprozesse und erhöht die Sicherheit“, erklärt Prinz.

Eine zeitnahe Umstellung lohne sich vor allem auch deshalb, weil diese aktuell staatlich gefördert werde. Dabei bestehe der Anspruch auf Förderung für eine Umrüstung auf LED für Unternehmen jeglicher Größe, für Vereine oder auch Kommunen. Dies gilt sowohl für die Sanierung von Gewerbeflächen und Büros als auch für Straßen, kommunale Plätze oder Sportanlagen. Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ werden Beleuchtungssanierungen über BAFA und KfW mit 20 Prozent gefördert.

Weitere Informationen unter www.euroluxag.de

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