Infotage 2018 der Bernhard Remmers Akademie

Handwerker müssen Experten sein und auch die neuesten Normen kennen. Aus diesem Grund widmeten sich die gerade zu Ende gegangenen „Infotage 2018“ der Bernhard Remmers Akademie unter anderem der neuen DIN 18 533 für Bauwerksabdichtung.

Wer als Inhaber eines Handwerksbetriebs kein Experte auf dem Gebiet auch der neuesten Normen ist, muss heutzutage mit Gewährleistungsansprüchen seitens der Auftraggeber rechnen. Aber wer ist schon Experte? Oder anders gefragt: Wie wird man dazu? Durch berufliche Weiterbildung, wie sie zum Beispiel die Bernhard Remmers Akademie mit den „Infotagen 2018 – Schutz und Instandsetzung von Bauwerken“ angeboten hat. Wer nicht an einem der insgesamt 14 bundesweit veranstalteten Infotage teilnehmen konnte, kann die mit rund 300 Seiten recht ausführlichen Tagungsunterlagen online unter www.bernhard-remmers-akademie.de beziehungsweise info@bern hard-remmers-akademie.de bestellen.

Weil aber ein noch so gut aufgemachtes Buch den lebendigen Vortrag kaum zu ersetzen vermag, sind wir von der Redaktion der bauhandwerk an einem der letzten Infotage Anfang März nach Münster gefahren, um die Rechtanwältin Elke Schmitz und die Sachverständigen Franz-Josef Hölzen und Joachim Schreiber live zu erleben.

Bauwerksabdichtung nach neuer Norm DIN 18 533

Nach Begrüßung durch Guido Gerdes, Verkaufsleiter bei Remmers, konfrontierte Franz-Josef Hölzen seine Zuhörer mit der Frage, wie sie als Handwerker denn eine Bauwerksabdichtung normgerecht auszuführen gedenken, wenn die Bodenplatte schon liegt. Nach der seit Juli 2017 gültigen DIN 18 533 muss die Bauwerksabdichtung nämlich unter der Bodenplatte verlegt werden. In so einem Fall hilft nur noch Bedenken anmelden, und zwar schriftlich mit Bestätigung durch den Auftraggeber. Besser wäre es gewesen, der Architekt hätte die Bauwerksabdichtung gleich normgerecht nach DIN 18 533 ausgeschrieben. Denn: „Die Norm ist für die Planung, die Richtlinie für die Ausführung“, erklärt Hölzen.

Rechtliche Aspekte der Abdichtung im Bestand

Weil DIN-Normen aber keine Rechtsnormen sind, sondern nur private technische Regelungen mit Em­pfehlungscharakter, das schriftlich nachgewiesene Anmelden von Bedenken aber für den Handwerker trotzdem das Allerwichtigste ist, wenn es gar vor Gericht geht, beschäftigte sich der Vortrag von Elke Schmitz von der Kanzlei Schmitz mit den rechtlichen Aspekten der Ausführung einer Abdichtung im Bestand. Welcher Standard ist dort geschuldet? Schmitz erklärte hierzu am Beispiel, wann ein Werk wirklich frei von Mängeln ist.

Erhaltung von Ziegelfassaden

„Das Karsten`sche Prüfröhrchen ist für die Ermittlung der Wasseraufnahme an Ziegelfassaden ungeeignet, weil es für Putzfassaden entwickelt wurde“, klärt Joachim Schreiber seine Zuhörer im Vortrag über den Feuchteschutz von Ziegelfassaden auf. „Man nimmt besser die Frank`sche Platte“, so Schreiber, oder gleich ein WAM-Gerät (Abkürzung für Wasser-Aufnahme-Messgerät), das von der TU Leipzig entwickelt wurde und mit dem Schreiber arbeiten darf. Die Messung und Untersuchung der Ziegelfassaden ist ihm besonders wichtig, bevor man an die Sanierung geht. Dabei beschreitet er dann so ungewöhnliche Wege, wie die Sicherung einer abgängigen Ziegelschale an einem denkmalgeschützten Gebäude, indem er PU-Schaum zur Hohlraumverfestigung in den Spalt des zweischaligen Mauerwerks bringt, oder durch die Hohlraumverfüllung mit Nano-Gel eine deutlich bessere Dämmung als mit herkömmlicher Einblasdämmung erreicht.

Autor

Dipl.-Ing. Thomas Wieckhorst ist Chefredakteur der Zeitschriften bauhandwerk und dach+holzbau.

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