Neue Branchenlösung für Glättarbeiten an Estrich- und Betonflächen
26.06.2025Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat die Branchenlösung „Minimierung der Belastungen durch Motorabgase bei Glättarbeiten“ veröffentlicht. Die neue Handlungshilfe gibt praxistaugliche Tipps für die Arbeit mit Glättmaschinen und schafft gleichzeitig eine dreijährige Übergangsfrist für den Einsatz von benzinbetriebenen Glättern mit Katalysator in Hallen.
Die Branchenlösung „Minimierung der Belastungen durch Motorabgase bei Glättarbeiten“ kann bei der BG Bau heruntergeladen werden
Foto: Hofstede Trading - Mark Kristel / BG Bau
Glättmaschinen werden eingesetzt, um Unebenheiten an Estrich- oder Betonflächen zu beseitigen und um die Flächen zu verdichten. Der Betrieb von Maschinen mit Benzinmotor setzt Kohlenmonoxid (CO) frei. Bei hohen Konzentrationen kann das farb- und geruchlose Gas zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Die Europäische Union hat deshalb den Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid abgesenkt. In Deutschland gilt der neue Grenzwert seit dem 15. Januar 2024. Seither darf die durchschnittliche Konzentration in einer Arbeitsschicht den Wert von 23 Milligramm pro Kubikmeter nicht mehr überschreiten.
„Der abgesenkte Arbeitsplatzgrenzwert für Kohlenmonoxid stellt viele Bauunternehmen, die Glättarbeiten ausführen, vor enorme Herausforderungen. Denn in Räumen, Tiefgaragen oder Hallen kann dieser Grenzwert nicht eingehalten werden, wenn mit benzinbetriebenen Glättern gearbeitet wird – auch dann nicht, wenn sie mit einem Katalysator ausgestattet sind“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau. „Um unseren Mitgliedsunternehmen eine Praxishilfe an die Hand zu geben, wie sie Motorabgase bei Glättarbeiten reduzieren oder sogar komplett vermeiden können, haben wir gemeinsam mit unseren Sozialpartnern eine Branchenlösung erarbeitet.“
Maßnahmenkonzept für weniger Kohlenmonoxid
Die neue Branchenlösung „Minimierung der Belastung durch Motorabgase bei Glättarbeiten“ hat die BG Bau gemeinsam mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), dem Bundesverband Estrich & Belag (BEB) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) entwickelt. Sie beschreibt notwendige Schutzmaßnahmen für den Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen und welche Arbeitsmittel oder -verfahren Unternehmen einsetzen können, um die CO-Emission zu reduzieren und den Arbeitsplatzgrenzwert einzuhalten.
In einer Tabelle sind branchentypische Tätigkeiten zusammengefasst, denen – je nach Abgasexposition – mögliche alternative Arbeitsverfahren zugeordnet sind. So sind beispielsweise für Glättarbeiten im Innenbereich Maschinen mit Elektroantrieb eine geeignete emissionsfreie Alternative. Der Einsatz von Fließestrich würde durch seine selbstnivellierende Eigenschaft Glättarbeiten sogar gänzlich überflüssig machen. Unternehmen können in ihrer Gefährdungsbeurteilung auf das Maßnahmenkonzept der Branchenlösung verweisen.
Die Branchenlösung steht ab sofort zum kostenlosen Download auf der Website der BG Bau bereit: www.bgbau.de/branchenloesung-glaettarbeiten
Handlungsbedarf für Unternehmen
In Räumen dürfen – wie bisher – nur elektrisch betriebene Glättmaschinen zum Einsatz kommen. In Tiefgaragen können für Glätt- und Verdichtungsarbeiten elektrisch betriebene Maschinen oder dieselbetriebene Geräte mit Dieselpartikelfilter verwendet werden.
Für Glättarbeiten in Hallen schafft die Branchenlösung eine Übergangsfrist von drei Jahren, um den betroffenen Unternehmen genügend Zeit für die Anschaffung neuer Geräte einzuräumen. Das heißt: Bis Ende Dezember 2028 wird der Einsatz von benzinbetriebenen Glättern mit Katalysator in Hallen geduldet. Spätestens ab 1. Januar 2029 dürfen auch hier nur noch Glättmaschinen eingesetzt werden, die elektrisch, mit Flüssiggas oder Dieselkraftstoff betrieben werden. Dieselbetriebene Maschinen müssen über einen Dieselpartikelfilter verfügen.
Förderung durch die BG Bau
Die BG Bau fördert im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien die Anschaffung von akkubetriebenen Glättmaschinen. Pro Maßnahme erstattet sie ihren Mitgliedsunternehmen für den Kauf von akkubetriebenen Einfachglättern bis zu 800 Euro und von akkubetriebenen Doppelglättern bis zu 3.000 Euro. Die Förderprämie können Unternehmen über die Website der BG Bau beantragen: Akkubetriebene Glätter.