Neue Norm DIN 18 534: Wie Handwerker die Innenabdichtung normgerecht umsetzen

Die fünfteilige Normenreihe DIN 18 531 bis DIN 18 535 hat eine klare und übersichtliche Regelung aller Abdichtungsbereiche gebracht. Handwerksbetrieben ist die neue Struktur und Terminologie zwar ­bekannt, Unsicherheit herrscht oft aber noch bei der Umsetzung in der Praxis.

Mit der neuen Normenreihe hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) die anwenderorientierte und von europäischen Vorgaben längst erforderliche Zuordnung von Normen zu Anwendungsbereichen vollzogen. Die Abdichtung von Innenräumen regelt die DIN 18 534: Hierin finden Handwerker und Planer abschließend alle notwendigen Vorgaben. Wie auch die vier anderen Abdichtungsnormen untergliedert sich die DIN 18 534 in mehrere Teile. Der erste Teil enthält die allgemeingültigen Regelungen, ein in sich geschlossenes Planungs- und Ausführungskonzept sowie ein Sicherheits- und Instandhaltungskonzept für die nachfolgend benannten Abdichtungsstoffe. Die Teile 2 bis 6 beschreiben die einzelnen Abdichtungsbauarten.

Abdichtung nach Wassereinwirkung und Rissklasse

Die Anwendung der DIN 18 534 erstreckt sich auf Boden- und Wandflächen in Innenräumen, die gegen Wasser mit einer maximalen Anstauhöhe von 10 cm abzudichten sind. Das betrifft Badezimmer, Duschen, Schwimmbeckenumgänge, Bodenflächen mit Ablauf, Nasszellen, Großküchen sowie Produktions- und Gewerbeflächen. Die Norm klassifiziert die Intensität der Wassereinwirkung statt wie bisher in zwei jetzt in vier Klassen. Dabei steht „W“ für Wassereinwirkungsklasse, die folgende Ziffer für die Intensität der Einwirkung und der Großbuchstabe „I“ für Innenräume, also die Bauteilart.

Folgende Leitlinien erleichtern die Anwendung:

Boden- und Wandflächen der Wassereinwirkungsklassen W2-I und W3-I sind stets abzudichten.

Bodenflächen der Wassereinwirkungsklasse W1-I müssen stets und Wandflächen nur dann abgedichtet werden, wenn diese feuchtigkeitsempfindlich sind (wie Gipsplatten, Gipsputz) oder Brauchwasser in feuchteempfindlichen Bauteilschichten eindringen kann (zum Beispiel Dämmschichten).

Böden und Wände, die nur selten mit Spritzwasser in Kontakt kommen (W0-I), und feuchtigkeitsunempfindliche Wände der Wassereinwirkungsklasse W1-I müssen nicht zwingend abgedichtet werden.

Neu ist die normative Forderung bei Rissbildungen und Rissbreitenänderungen: Die Abdichtungsstoffe müssen diese dauerhaft überbrücken können. Als Rissklassen mit der jeweils maximalen Rissbreitenänderung definiert die DIN 18 534 folgende für Innenräume:

R1-I (maximal 0,2 mm)

R2-I (maximal 0,5 mm)

R3-I (maximal 1,0 mm)

Flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen können beispielsweise nur bis zur Rissklasse R1-I mit einer maximalen Rissbreitenänderung von 0,2 mm eingesetzt werden. Untergründe aus Stahlbeton, Putz, Mauerwerk oder Gipsplatten erfüllen diese Randbedingung, so dass in der Praxis kaum Einschränkungen für die Verbundabdichtung bestehen.

Verbundabdichtung: Anerkannte Regel der Technik

Mit Aufnahme der flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen im Verbund mit Fliese (AIV-F) in Teil 3 der Norm haben diese den Status einer Normabdichtung und entsprechen den anerkannten Regeln der Technik (aRdT). Das bedeutet Anwendungssicherheit und Arbeitserleichterung für Handwerker und Planer, denn gemäß Werkvertragsrecht, § 633 BGB ff, VOB Teil B § 4 Absatz 2(1), müssen die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistung eingehalten werden. Verbundabdichtungsstoffe können also verbaut werden, ohne dass der Bauherr bereits in der Planungsphase über die daraus resultierenden Konsequenzen und Risiken aufgeklärt und eine Haftungsfreizeichnung eingeholt werden muss.

Geprüfte Abdichtungssysteme

Damit die verbaute Verbundabdichtung der Norm entspricht, müssen die Anforderungen aus DIN 18 534 berücksichtigt werden. Zum einen müssen die Verbund­abdichtungssysteme die Prüfkriterien gemäß des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (ehemals: Bauregelliste A Teil 2 Nr. 2.50) erfüllen. Die Prüfungen erfolgen am Komplettsystem, das sich aus Abdichtungsstoff, Dichtband, Dichtmanschetten, Wannendichtband und Verlegemörtel zusammensetzt. Kombiniert der Handwerker Abdichtungsprodukte unterschiedlicher Bauchemiehersteller, arbeitet er regelwidrig und muss im Reklamationsfall selbst gewährleisten. Regelkonform und sicher arbeiten Handwerker deshalb nur mit im System geprüften Abdichtungsstoffen wie sie beispielsweise die PCI Augsburg anbietet. Diese sind am Ü-Zeichen beziehungsweise am abgebildeten Piktogramm „Erfüllt neue Abdichtungsnorm“ auf den Produktverpackungen zu erkennen.

Verbundabdichtung zweimal auftragen

Zum anderen muss die Abdichtungsschicht mindestens in zwei Aufträgen erfolgen, um das Risiko von Fehlstellen durch Nachlässigkeit in der Verarbeitung zu minimieren. Außerdem müssen Polymerdispersionen, deren Mindesttrockenschichtdicke ohnehin nur 0,5 mm beträgt, in zwei Aufträgen mit je unterschiedlicher Farbe aufgebracht werden. So lassen sich Fehlstellen noch besser vermeiden (DIN 18 534 Teil 3 Nr. 8.1). Werden die Abdichtungsarbeiten unterbrochen, muss der Auftrag in einem Übergangsbereich von mindestens 10 cm auf Null ausgestrichen werden. Bei Wiederaufnahme der Arbeiten muss mit einer Überlappung von mindestens 10 cm weitergearbeitet werden.

Nenntrockenschichtdicke erhöht die Sicherheit

Flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen weisen im Gegensatz zu Folien keine werkseitig vorge­fertigten Schichtdicken auf. Deshalb legt die Nach­folgenorm in Teil 3 - 7.5.3 besonderen Wert auf das Einhalten der Mindesttrockenschichtdicke von Verbundabdichtungen:

polymerbasierte Abdichtungen: 0,5 mm

rissüberbrückende mineralische Dichtschlämme: 2,0 mm

Reaktionsharze: 1,0 mm

Damit die geforderte Mindesttrockenschichtdicke ­sicher an allen Stellen erreicht wird, verlangt die Norm zusätzlich 25 Prozent Dickenzuschlag (Teil 3 - 8.2.1). Die Summe aus Mindesttrockenschichtdicke und Dickenzuschlag wird als Nenntrockenschichtdicke bezeichnet. Um diese einhalten zu können, muss die korrespondierende Nassschichtdicke und Verbrauchsmenge vom Bauchemiehersteller explizit in den Unterlagen angegeben werden. Nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ lassen sich Nassschichtdickenkontrollen bei Verbundabdichtungen auf zementärer Basis oder Reaktionsharzbasis mit Lehren durchführen. Bei Verbundabdichtungen auf  Polymerbasis ist eine grobe Orientierung über den Verbrauch möglich. In begründeten Fällen sind zerstörerische Bestätigungsprüfungen an der ausgehärteten Abdichtungsschicht erforderlich. Die geöffneten Stellen müssen nach erfolgter Messung sofort wieder verschlossen werden. Sollte die Mindesttrockenschichtdicke unterschritten sein, müssen die Bereiche abgegrenzt und nachgearbeitet werden.

Dusch- und Badewannen abdichten

Abdichtungsarbeiten unter und hinter Bade- und Duschwannen stellen seit jeher eine Herausforderung dar. Sie sind aufgrund zahlreicher Wasser- und Abflussrohre praktisch kaum ausführbar, zudem muss eine Unterflur-Entwässerung und eine Revisionsöffnung geplant werden.

Als Alternative dazu nennt die DIN 18 534 den Anschluss des Wannenrandes an die Abdichtung beispielsweise mit einem Wannendichtband (T1 – 8.3.2). Dichtstofffugen alleine stellen keine normgerechte Abdichtung dar. Diese muss optional mit einem Wannendichtband oder durch das Fortführen der Abdichtung unter und hinter der Wanne erfolgen. Damit Handwerker diesen hohen Anforderungen gerecht werden, hat PCI das Wannendichtband „Pecitape WDB“ entwickelt. Für die fachgerechte Ausführung der Wannenabdichtung bedarf es immer der engen Abstimmung zwischen Handwerker, Installateur und Planer.

Anschluss an Einbauteile und Durchdringungen

Durchdringungen der Abdichtungsebene durch Wasserleitungen, Abflussrohre oder Abläufe stellen neuralgische Stellen bei der Abdichtung dar. Sie lassen sich nicht vermeiden, müssen aber auf die minimal erforderliche Anzahl begrenzt werden. Bei deren Integration in die Abdichtungsebene ist äußerste Sorgfalt aufzuwenden, damit diese Stellen nicht hinterlaufen werden.

Rohrdurchdringungen werden mit Dichtmanschetten mit flexibler Dichtlippe in die Abdichtungsebene eingebunden. Dabei muss die Dichtlippe eng am Wasserrohr anliegen. Sollte das Wasserrohr nicht über die Abdichtungsebene hinausreichen, muss eine entsprechende Verlängerung vorgenommen werden (T3 – 7.6.2). Die Dichtmanschette muss sandwichartig mindestens 50 mm in die Verbundabdichtung überlappend eingebettet werden.

Rinnen und Bodenabläufe gilt es ebenfalls mit Hilfe von Dichtmanschetten und -bändern mindestens 50 mm überlappend in die Verbundabdichtung zu integrieren. Für den Anschluss der Dichtmanschette an die Rinne beziehungsweise den Bodenablauf zeigt die Norm drei Varianten auf:

Klebeflansche: Die Dichtmanschette wird vor Ort auf einen vorhandenen Flansch der Rinne oder des Bodenablaufs auf der Baustelle aufgeklebt. Die Flanschbreite muss mindestens 30 mm (W2-I) beziehungsweise 50 mm (W3-I) betragen (T3 – 7.6.2).

Klemmflansche: Die in die Verbundabdichtung sandwichartig eingebettete Dichtmanschette wird vor Ort zwischen Fest- und Losflansch geklemmt. Die Breite des Festflansches muss hierbei mindestens 50 mm, die des Losflansches 40 mm betragen.

Werkseitig verklebte Dichtmanschetten, die auf der Baustelle nur noch sandwichartig in die AIV-F integriert werden müssen.

Übergänge Boden/Wand und Wand/Wand

Übergänge zwischen Boden und Wand sowie zwischen Wand und Wand sind meist größeren Bauteilbewegungen ausgesetzt. Deshalb müssen elastische Dichtbänder in die beiden Aufträge der Verbundabdichtung sandwichartig eingebettet werden (T3 – 7.6.1). Für rechtwinklige Innen- und Außenecken empfiehlt es sich, vorgefertigte Formstücke zu verwenden, so dass nur zwei Dichtbänder überlappen. Die Überlappung muss mindestens 50 mm betragen (T3 – 7.6.3). Es dürfen nur im System mit der Verbundabdichtung geprüfte Dichtbänder verwendet werden.

Autor

Prof. Dr. Josef Felixberger ist Technischer Direktor der PCI Gruppe, Vorstandsmitglied der Deutschen Bauchemie, Vorstandsvorsitzender der Qualitätsgemeinschaft Deutsche Bauchemie und Autor zahlreicher Fachpublikationen sowie Lehrbücher.

Was ändert sich für den Handwerker in der Praxis?

Verbundabdichtungen (AIV-F) sind anerkannte Regel der Technik (aRdT)
AIV-F stellen mit Dichtbändern und -manschetten ein geprüftes System dar
AIV-F müssen zweilagig aufgetragen werden
AIV-F auf Polymerbasis müssen in zwei Farben appliziert werden
Die Mindesttrockenschichtdicke muss eingehalten werden
Wannen können mit Wannendichtbändern in die Abdichtungsebene
integriert werden
Flanschbreiten von Abläufen und Rinnen sind festgelegt
Dichtbänder müssen im Stoßbereich mindestens 50 mm überlappen
Dichtmanschetten/-bänder gilt es mindestens 50 mm sandwichartig in die AIV-F einzubetten

Weitere Ausführungsdetails

Die Norm enthält zahlreiche weitere Hinweise und Vorgaben für die praktische Ausführung von AIV-F. Die wichtigsten hiervon im Überblick:

Werden nur Bodenflächen abgedichtet, muss die ­Abdichtung an den Wänden statt bisher 15 cm nur noch 5 cm hochgezogen werden (T1 – 8.3.1)
Im Bereich von Türen muss die Abdichtung auch hinter den Zargen an den Laibungen hochgeführt werden (T1 – 8.6)
Wasseraustritt auf nicht abgedichtete Boden­flächen ist durch Schrägflächen mit mindestens 1 cm Höhenunterschied oder durch Entwässerungsrinnen (W3-I) zu vermeiden (T1 – 8.6)
Abläufe mit 2 Entwässerungsebenen müssen sowohl auf der Fliesen- als auch auf der Abdichtungsebene entwässern können (T1 – 8.4.1)
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