Denkmalschutz contra Energieeffizienz

Die energetische Verbesserung denkmalgeschützter Gebäude stößt in der Praxis immer wieder auf Hindernisse. Einerseits wird von Klimaschützern und der Politik eine bessere Energieeffizienz gefordert, andererseits verteidigen Denkmalschützer vehement die Veränderung alter Bausubstanz.

Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere Denkmalschutzbehörden mitunter sehr unsensibel auf bauliche Veränderungen gemäß der EnEV reagieren. Der Widerstand ist besonders groß, wenn aus energetischen Gründen Dach und Fassade zusätzliche Wärmedämmung benötigen und Solarmodule oder Sonnenkollektoren genutzt werden sollen.

Fehlende Abstimmung der Behörden

Die Forderungen der EnEV bezüglich der Energieeffizienz von Gebäuden sind sehr hoch. Künftig werden noch höhere Anforderungen definiert werden. Die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen, mit denen die Forderung nach Nutzung erneuerbarer Energien erfüllbar ist, werden von Denkmalschützern jedoch häufig abgelehnt. Das betrifft sowohl die nachträgliche Anbringung einer besseren Wärmedämmung an der Fassade und unterm Dach als auch den Innenausbau oder die Montage von Solarmodulen gleich welcher Art. Es ist eine äußerst wichtige, aber leider noch immer von den entsprechenden Normenausschüssen und Behörden nicht ausreichend berücksichtigte Forderung, den Denkmalschutz sinnvoll mit den Ansprüchen der Energieeffizienz zu verknüpfen.

Die Kommunen als zuständige Baubehörden müssten die Aufgabe wahrnehmen, dafür zu sorgen, dass ihre Ämter sich besser abstimmen, denn die Baugenehmigungsbehörden und das Denkmalamt arbeiten zu oft nicht direkt miteinander. In der Praxis führt das regelmäßig zu Konflikten: Die Bauaufsichtsbehörde drängt bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Altbaus auf Einhaltung der EnEV, der Denkmalschutz lehnt die augenblicklich am Bau möglichen bautechnischen Lösungen aber ab. Leider zeigt sich dabei, dass es oft an der persönlichen Einstellung des zuständigen Sachbearbeiters liegen kann. Deshalb ist es ratsam, bereits im Planungsstadium das Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu suchen, um mit allen Beteiligten am „Runden Tisch“ gemeinsam eine praktikable Lösung zu suchen.

Wo sind die Lösungen der Baustoffindustrie?

Aus technischer Sicht muss es denkmalschützerisch unproblematisch möglich sein, neue Entwicklungen bezüglich baulicher und energetischer Modernisierung zu etablieren und dabei historische Werte zu bewahren. An dieser Kernforderung hakt es am Bau zur Zeit. Vielfach fehlen in der Praxis einsetzbare Lösungen, um Energiekonzepte in Einklang mit dem Denkmalschutz zu bringen. Hier ist besonders die Baustoff-
industrie gefordert, deren Hauptaugenmerk sich augen­blicklich allein auf den Einsatz von Wärmedämmstoffen beschränkt. Es fehlt bisher die ganzheitliche Betrachtung, die eigentlich vom Planer, dem Handwerker und dem Hersteller von Baustoffen und Bauteilen ausgehen müsste. Solange man in diesen Kreisen zu sehr auf einen möglichst hohen Umsatz und finanziellen Gewinn schielt, wird sich das Problem der Energieeffizienz und des Denkmalschutzes nicht so schnell lösen lassen. Denn bisher ist die Sanierung von Baudenkmalen für den Immobilienbesitzer zu aufwendig, und die Vermietung ist aufgrund der baulichen Unzulänglichkeiten solcher Gebäude und den damit verbundene hohen Heizkosten einfach zu teuer.

Ein Schritt in die richtige Richtung ist, das Design historischer Dächer und Fassaden zu erhalten und gleichzeitig die energetische Qualität des Gebäudes zu verbessern. Brauchbare Ansätze sind beispielsweise im Bereich der Photovoltaik vorhanden, indem man dachintegrierte Elemente und farblich abgestimmte Module, die eine Architektur des Gebäudes nicht verfälschen, einsetzt.

Schwieriger Wärmeschutz am Denkmal

Problematischer ist da schon der reine Wärmeschutz. Bisher werden von der Industrie für den Denkmalschutz kaum praktikable Lösungen angeboten. Eine Außendämmung, die den Keller, die Gebäudehüllfläche und das Dach umgibt, mag zwar bauphysikalisch und energetisch sinnvoll sein, ist bei historischen Fassaden und Dacheindeckungen jedoch nicht vertretbar. Deshalb begnügt man sich hier meist damit, eine Innendämmung anzubringen. Doch auch diese Methode hat ihre Grenzen, wenn beispielsweise ein unter Denkmalschutz stehender Dachstuhl, eine bemalte Innenwand oder Decke erhalten werden müssen. Bei Fachwerkhäusern greift man meist auf eine Innenwanddämmung zurück. Besonders bei alten Gebäuden kann das aber zu Bauschäden führen, da die bauphysikalischen Besonderheiten wenig berücksichtigt werden.

Im Dach wird bei denkmalgeschützten Gebäuden oft nur die oberste Geschossdecke nachträglich entsprechend der EnEV gedämmt. Das ist besonders dann der Fall, wenn entweder der Dachstuhl unter Denkmalschutz steht (und sichtbar bleiben muss) oder aus statischen Gründen nicht zusätzlich belastet werden kann. Muss nur die Dacheindeckung erhalten bleiben, eignet sich eine Zwischensparren- und/oder Untersparrendämmung. Eine Aufsparrendämmung wird der Denkmalschützer nicht genehmigen. Da nach EnEV Luftdichtheit gefordert wird, müssen bei Altbauten die Anschlüsse und Durchdringungen sehr sorgfältig ge-
plant und handwerklich ausgeführt werden.

Besser sieht es da bei Fenster und Türen aus. Hier bietet die Industrie mittlerweile ausgereifte Lösungen. So können diese Bauteile optisch den alten angepasst und mit hoch wärmedämmenden Gläsern ausgestattet werden. Zudem gibt es mittlerweile Dachflächenfenster, die ebenfalls auf Energieeffizienz ausgerichtet sind.

Autor

Hans Jürgen Krolkiewicz ist als Fachjournalist, Buchautor, beratender Ingenieur und Sachverständiger für Dach, Wand, Fassade, energieeffizientes Bauen und Gebäudeinstandhaltung tätig.

Die Einhaltung der EnEV ist mit den Anforderungen der Denkmalschützer häufig unvereinbar

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