Fensterbank: So gelingen dichte Anschlüsse ohne Gewerkeloch

Der Begriff „Gewerkeloch“ ist inzwischen unter Bauschaffenden eingeführt. Er bezieht sich auf Schnittstellen zwischen diversen Gewerken, die koordiniert und funktionell zusammengefügt werden müssen. Daraus ergeben sich vielfältige Pflichten und Abhängigkeiten der beiteiligten Handwerker und Planer.

Im Neubau muss grundsätzlich eine innenseitige Luftdichtigkeitsebene und eine außenseitige Schlagregendichtigkeit erzielt werden. Aber auch in der Instandsetzung und Sanierung bedarf es der Herstellung dichter Anschlüsse. Das Ein- und Ausbauen von Fenstern und/oder Fensterbänken als Einzelmaßnahme erfordert von Planern und Ausführenden die ordnungsgemäße Wiederherstellung bestehender Anschlüsse. Regelmäßig stellt sich auch die Frage, welche Maßnahmen erforderlich sind, um minimalinvasiv und damit wirtschaftlich das gewünschte Ziel zu erreichen.

Mit Bezug auf den Schutz eines Gebäudes vor Wasser von außen gilt generell die altbekannte Weisheit: Wasser ist vom Gebäude fern zu halten! Neben Bauwerksabdichtungen wird dies unter anderem durch schlagregendichte Konstruktionen gewährleistet. Einzelne Leistungen müssen in der Gesamtheit so geplant und ausgeführt werden, dass kein Wasser in die jeweiligen Konstruktionen eindringen kann. Abweichend können auch Konstruktionen gewählt werden, die im Falle von Wassereintrag dafür sorgen, dass dieses aus der Konstruktion kontrolliert abgeführt wird.

Wasser fernhalten

Ein kontrollierter Wasseraustrag erfolgt beispielsweise mit Falzentwässerungen in Fenstern oder über eine zweite Abdichtungsebene unter Fensterbänken. Eine zweite Abdichtungsebene an Fensterbanksituationen kann hierbei primäre als auch sekundäre Aufgaben erfüllen. Insbesondere bei Konstruktionen, die bei Feuchtigkeitseintrag unmittelbar Schaden nehmen wie Holzbaukonstruktionen, mineralische Dämmstoffen (zum Beispiel Steinwolle) und besonders bei natürlichen Dämmstoffen wie Hanf müssen diese so geplant und im Detail  ausgestaltet werden, dass ein möglichst hohes Maß an Sicherheit und Dauerhaftigkeit gewährleistet wird. Das hat allerdings auch seinen Preis, so dass diese Vorgehensweise nicht immer im Einklang mir den Vorstellungen der Bauherren ist.

Nach wie vor gibt es kein technisches Regelwerk, das  eine zweite Abdichtungsebene im Bereich von Fensterbänken zwingend einfordert – das wird nur empfohlen –, sofern eine dichte erste Ebene gewährleistet wird. Daher geht es zunächst immer darum herauszufinden: „Ist die 1. Ebene dicht?“

Schlagregendichtheit

Alle Fugen und Abschlüsse im Hochbau müssen bei Einfluss von Wind und Regen so schlagregendicht ausgeführt werden (DIN 4108-3), dass Dichtigkeitsanforderungen auf  Einbauteile wie Fenster und Fensterbanksysteme auch von den jeweiligen Anschlüssen eingehalten werden.

Beispielsweise erfolgt der Nachweis der Dichtigkeit einer Aluminium-Fensterbank in Anlehnung an die DIN EN 1027. Die Prüfung der Schlagregendichtigkeit erfolgt im System oder mit Bezug auf die jeweiligen Komponenten wie Fensterbank-Verbindern, Bordprofilen und dergleichen. Üblicherweise erfolgt die Prüfung abweichend der DIN EN 1027 ohne Winddruckbelastung, jedoch mit einer verlängerten drucklosen Beregnung. Die Schlagregendichtigkeit wird als Druck in Pa (Pascal) ausgewiesen.

Hierzu werden Prüfstände errichtet in denen unter bestimmten Einbausituationen (Anschlüsse, Gefälle, Passungen) die Komponenten geprüft werden und der Nachweis der Dichtigkeit erbracht wird. Dies stellt den Soll-Zustand dar, auf den sich die Baubeteiligten verlassen können. Weicht jedoch die Einbausituation des Systems oder der einzelnen Komponenten am Objekt von denen der Prüfstände ab, ist fraglich, ob der verlässliche Nachweis der Dichtigkeit Bestand hält. Ein Prüfbericht bestätigt also nur die Funktionalität der Soll-Einbausituation.

Soll- und Ist-Zustand im Einklang

Weicht die Einbausituation einer Fensterbank am Objekt ab, zum Beispiel durch abweichendes Gefälle, Höhenversprünge einzelner Segmente, Überschreitungen von maximalen Abmessungen der Bauteile oder „verdreht“ beziehungsweise nicht vollständig aufgesteckter Bordprofile, sind mindestens Zweifel am funktionellen Zustand angebracht. Ein Nachweis der Schlagregendichtigkeit unter vorstehenden abweichenden Ist-Einbausituationen ist jedenfalls nicht (mehr) gegeben. Die Bedingungen der Einbausituation und der damit erzielte Nachweis der Soll-Situation ist verfehlt.

Trifft ein Bauleistender auf eine solche Ist-Situation, sind Bedenken angebracht. Im Rahmen von Prüf- und Hinweispflichten aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen sowie den werkvertraglichen Pflichten – der Erfolg ist geschuldet – ist die Klärung des Ist-Zustands unabdingbar. Wenn der Nachweis der Schlagregendichtigkeit des Soll-Zustands nicht erzielt wurde, muss der Ist-Zustand einer Einzelfallbetrachtung zugeführt und der Nachweis der Schlagregendichtigkeit erbracht werden.

Vorsicht bei Zeitdruck

Allerdings kann man diesen Nachweis in der Regel nicht auf die „Schnelle“ erzielen, so dass der Bauablauf unmittelbar gestört wird. Ein Weiterbauen und ein Anschließen nachfolgender Gewerke an den nachweislosen Ist-Zustand der Fensterbank birgt Risiken für alle Baubeteiligten:

Der Auftragnehmer „Fensterbank“ erhält keine Abnahme seiner Leistung, damit ist der Anspruch auf Vergütung verwirkt.

Der Auftragnehmer „Folgegewerk“ ist angehalten, ordnungsgemäß Bedenken vorzutragen, diese zu dokumentieren und den Bauherren unmissverständlich, umfassend, mit eindeutiger Klarheit so aufzuklären, dass dieser sich über die Folgen der mangelhaften Ausführung ein Bild machen kann.

Den Objektüberwacher trifft eine erhöhte Verantwortung zur Koordination der Gewerke. Anzunehmende Mehrkosten müssen bearbeitet, mögliche Aufwendungen überwacht und dabei technische Mängel abgewendet werden.

Der Planer ist und bleibt für die (Detail-) Planung verantwortlich. Durch die Planung (mit-) verursachte Abweichungen vom Soll-Zustand (zum Beispiel durch Sonderkonstruktionen) führen zu einer gesamtschuldnerischen Verantwortungen.

Der Bauherr bleibt seinen Anordnungen verpflichtet, letztlich muss er entscheiden, ob Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Soll-Zustand für ihn akzeptabel sind und wie weiter vorgegangen werden soll.

Insbesondere wird der Zeitplan der Bauarbeiten alle Beteiligten zwangsläufig in eine Drucksituation bringen. Die derzeitige konjunkturelle Auslastung der jeweiligen Gewerke führt dazu, dass eine Leistungserbringung außerhalb der vertraglich vereinbarten Leistungszeiträume erhebliche Risiken für den Bauherren, aber auch für den Verursacher der Störung bedeuten. Darüber hinaus führt die technische Problematik  zwangsläufig zu rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Abweichungen des Soll-Zustands überhaupt erst einmal erkannt werden müssen. Das ist bei Tätigkeiten, bei denen die einzelnen Gewerke Hand in Hand an einer Bauaufgabe arbeiten, im hektischen Geschehen des Bauablaufs gar nicht so einfach.

Um das zu ermöglichen, müssen die jeweiligen Handwerker über breit gefächerte Kenntnisse verfügen. Hinzu kommt, dass es eine Vielzahl an Einbausituationen gibt und jeweils eine Einzelbetrachtung erfolgen muss. Die Verwendung von Checklisten ist hierbei eine zielführende Methodik. Es sollte eine Selbstverständlichkeit und eine Standardprozedur im Bauprozess sein, dass Folgegewerke von den Vorgewerken den Nachweis der Dichtigkeit von Fenstern, Fensterbänken, Abdichtungen, Durchdringungen verlangen. Dies dient der Qualitätssicherung und der Risikominimierung.

Über den Tellerrand blicken

Daraus ergibt sich, dass Nachfolgegewerke über den eigenen gewerkspezifischen „Tellerrand“ hinausblicken sollten, um bei erkennbaren Abweichungen unmittelbar reagieren zu können. Die Frage, ob die Vorleistung für das eigene Gewerk ausreichend ist, kann man gar nicht ernst genug nehmen. Hier zeigt sich die Qualität der Detailplanung. Die Detailplanung versetzt die Ausführenden der Einzelgewerke in die Lage, das Zusammenwirken der einzelnen Leistungen zu erkennen und gegebenenfalls bei Bedarf eine Klärung herbeizuführen. Obliegt den Ausführenden auch die Planungsverantwortlichkeit, ist das funktionelle Zusammenführen gleichwohl sicherzustellen.

Am Beispiel eines einfachen Fensteranschlusses wird sehr anschaulichen, dass ein ungeplanter Feuchtigkeitseintrag schnell alle Gewerke hinsichtlich der Verantwortlichkeit im Zusammenspiel in Bredouille bringen kann. Die nachstehende Aufzählung macht klar,wie viele Abhängigkeiten bestehten: Die Ersteller von Rohbau, Fensterbau, Metallbau (Fensterbank), Naturwerksteinarbeiten (Fensterbank), Rollladenbau, WDVS, Putz, Vorgehängte hinterlüftete Fassaden tragen zusammen mit Planer und Objektüberwacher gegenüber dem Bauherren die vertragliche Pflicht, ein mangelfreies Gewerk zu erstellen. Und dieses muss schlichtweg dicht sein!

Autor

Hans-Peter Füg ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackierer-Handwerk, Energieberater und zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator. Er lebt und arbeitet in Karlsruhe.

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