Überlappende Mauerwerkssperre

Damit ein fachgerechter An­schluss der Mauer­werks­sper­re an die horizontale und vertikale Flächen­ab­dich­tung möglich ist, sollte diese mit einem aus­rei­chenden seitlichen Überstand verlegt werden. Doch was macht der Handwerker, wenn das Vorgewerk genau dies ver­säumt hat?

Für viele gilt immer noch die Formel „Wand­breite = Breite der Mauerwerkssperre“. Dies birgt jedoch nicht nur das Ri­si­ko der Feuchtebrücken. Für die Verbindung zur an­schlie­­ßenden Boden- oder Wandabdichtung steht nur der Quer­schnitt der Bahn – also deren Stirnfläche – zur Ver­fügung. Ein fachgerechter Anschluss mit ausreichender Über­lap­pung an der Schnittstelle ist damit für das nach­­fol­gende Gewerk kaum möglich. Deshalb wird die­se Situation von Gutachtern häufig auch als Man­gel an­ge­sehen. Die Regelwerke sind da allerdings weniger strikt: So heißt es in der DIN 18195, Teil 4, welche die Ausführung von Mau­er­werks­sperren regelt, für die Verbindung zur Ab­dich­tung an der Bodenfläche in Abs. 6.2.1: „Dabei muss die Ab­dichtung des Fußbodens an die waagerechte Ab­dich­tung der Wände so herangeführt oder mit ihr ver­klebt werden, dass keine Feuch­tig­keits­brücken entstehen kön­nen (Putz­brücken)“. Sinn­gemäß findet sich die gleiche For­­derung auch unter Abs. 7.3.1 für den Übergang zur Abdichtung von Außenwandflächen.

 

Fehlender Überstand –
ein Mangel?

 

Die Norm verlangt lediglich, dass die jeweilige Flä­chen­­­ab­dichtung an die Mauerwerkssperre heranzuführen ist. Die Frage, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, ist also nur vom Erfolg der Arbeiten abhängig. Wird durch die Be­rüh­rung der Stirnflächen das ge­wünsch­te Ergebnis er­zielt,  Feuchtebrücken also verhin­dert, so ist die For­de­rung der Norm erfüllt.

Um die Flächenabdichtung auch bei nicht oder unge­nü­gend ausgeführtem Überstand an die Mau­­er­werks­sper­re heranführen zu können, ist es meist notwendig, zu­nächst die Mörtelreste, die bei den Maurerarbeiten heruntergefallen sind, sehr sorgfältig zu ent­fernen. Danach sollte die Sperrbahn gewissermaßen „ver­längert“ werden, indem die benachbarte Fundament­fläche mit ei­ner Dicht­schläm­me oder mit Bitumenmasse be­strichen wird. Da­durch entsteht zwar keine homogene Verbindung zwischen Bahn und Schlämme bzw. Bitumen; die feuchte Fläche ist jedoch oberflächig abgesperrt, so­ dass die Flä­chen­ab­dichtung nicht unbedingt milli­meter­genau zuge­schnitten werden muss. Ohnehin ist es vor­teilhaft, die Abdichtung in diesem Fall an der Wand hochzuführen, da so die größte Si­cher­heit erreicht werden kann.

Diese Ausführungsart ist allerdings nur ein Behelf und nicht jeder Bauherr wird sich darauf einlassen. Es stellt sich jedoch die Frage: Wie sähe die Alternative aus? Von Gut­achtern wird gelegentlich ver­langt, das Mauer­werk über der Mauerwerkssperre seitlich aufzustemmen, um dann die Bo­denab­dich­tung überlappend an­schließen zu kön­nen. Die Erfahrung hat gelehrt, dass es fast un­möglich ist, die Mauerwerkssperre da­bei nicht zu be­schädigen. Sicherer ist deshalb immer der stumpfe Stoß.

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