Die richtige Verbindung von Mauerwerkssperre und Flächenabdichtung

Die Mauerwerkssperre schützt ein Gebäude vor aufsteigender Feuchtigkeit. Entscheidend für diese Funktion ist ihr fachgerechter Anschluss an die horizontale und vertikale Flächenabdichtung. Der gelingt am besten, wenn man die Sperrbahn mit ausreichendem seitlichen Überstand verlegt.

Mauersperrbahnen haben die Aufgabe, das Aufsteigen von Feuchte aus der Gründung in die darüberliegende Konstruktion zu verhindern. Dies ist in aller Regel eine gemauerte Wand, es kann aber auch die Schwelle einer Holzkonstruktion sein. Um den Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit zu gewährleisten, muss das aufliegende Bauteil vollflächig vom feuchten Untergrund getrennt sein. Bereits eine schmale Putzbrücke genügt, um das System zum Versagen zu bringen. Der Putz mit seinen Kapillaren wirkt dabei wie eine Art Docht, der die Feuchtigkeit an der Sperre vorbei nach oben transportieren kann. Dies ist auch der Grund, weshalb Hersteller von Mauersperrbahnen empfehlen, diese auf beiden Seiten etwa 5 cm überstehen zu lassen. So werden Feuchte-brücken vermieden und ein fachgerechter Anschluss an die Flächenabdichtung von Boden und Außenwand wird überhaupt erst möglich.

„Historische“ Hintergründe

Früher war es üblich, die Horizontalsperre oberhalb der ersten Steinschicht anzuordnen. Dabei ging man davon aus, dass die Bodenabdichtung seitlich hochgeführt wird und der Fußbodenaufbau eine entsprechende Höhe hat. Dies sollte vermeiden, dass der erste Stein, der ja immer feucht war, im Innenraum sichtbar wurde. Die Maurer verwendeten ausschließlich Mauerwerkssperren, die in ihrer Breite exakt der Wanddicke entsprachen. Selbst wenn ein Maurer die Bahn so breit wählte, dass die spätere Putzdicke mit berücksichtigt war, wurde dieser Überstand in der Regel vom Putzer abgestoßen, um ungehindert Putz auftragen zu können.

Seit vielen Jahren empfehlen die maßgeblichen Regelwerke den Einbau der Mauerwerkssperre direkt auf der Sohlplatte. Hier ist sie auch richtig positioniert, denn so verläuft sie auf einer Ebene mit der Bodenabdichtung. Die Formel „Wandbreite = Breite der Mauerwerkssperre“ wurde von vielen Handwerkern jedoch aus Gewohnheit beibehalten. Dies birgt nicht nur das Risiko von Feuchtebrücken. Für die Verbindung zur anschließenden Boden- oder Wandabdichtung steht zudem nur der Querschnitt der Bahn – also deren Stirnfläche – zur Verfügung.

Ein fachgerechter Anschluss mit ausreichender Überlappung im Schnittstellenbereich ist damit für den nachfolgenden Handwerker kaum möglich, und deshalb wird diese Situation von Gutachtern häufig auch als Mangel angesehen. Die Regelwerke sind da weniger strikt. So heißt es in der DIN 18 533-1:2017-07, die die Ausführung von Mauerwerkssperren regelt, in Abs. 8.8.3.3: „Ist die Bodenplatte oberseitig abgedichtet (W1-E), muss die Abdichtungsschicht der Bodenplatte an die Querschnittsabdichtung so herangeführt, überlappt oder verklebt werden, dass am Anschluss kein kapillarer Wassertransport (zum Beispiel über Putzbrücken) in schädigendem Umfang möglich ist.“ Eine ähnliche Formulierung befand sich bereits auch in der alten DIN 18 195-4.

Fehlender Überstand – ein Mangel?

Die Norm verlangt lediglich, dass die jeweilige Flächenabdichtung mindestens an die Mauerwerkssperre herangeführt wird. Die Frage, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, ist also nur vom Erfolg der Maßnahme abhängig. Wird durch die Berührung der Stirnflächen das gewünschte Ergebnis erzielt – eine Feuchtebrücke also verhindert – so ist die Forderung der Norm erfüllt.

Um die Flächenabdichtung auch bei nicht oder ungenügend ausgeführtem Überstand an die Mauerwerkssperre heranführen zu können, ist es meist notwendig, zunächst die Mörtelreste sehr sorgfältig zu entfernen, die bei den Maurerarbeiten heruntergefallen sind. Danach sollte die Sperrbahn gewissermaßen „verlängert“ werden, indem die benachbarte Fundament-fläche mit einer Dichtschlämme oder mit Bitumenmasse bestrichen wird. Dadurch entsteht zwar keine homogene Verbindung zwischen Bahn und Schlämme beziehungsweise Bitumen; die feuchte Fläche ist jedoch oberflächig abgesperrt, so dass die Flächenabdichtung nicht unbedingt millimetergenau zugeschnitten werden muss. Ohnehin ist es vorteilhaft, die Abdichtung in diesem Fall an der Wand hochzuführen, da so die größte Sicherheit erreicht werden kann.

Diese Ausführungsart ist natürlich nur ein Behelf und nicht jeder Bauherr wird sich darauf einlassen. Es stellt sich jedoch die Frage: Wie sähe die Alternative aus? Von Gutachtern wird gelegentlich verlangt, das Mauerwerk über der Mauerwerkssperre seitlich aufzustemmen, um die Bodenabdichtung überlappend anschließen zu können. Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, dass es nahezu unmöglich ist, die Mauerwerkssperre dabei nicht zu beschädigen. Sicherer ist deshalb immer der stumpfe Stoß.

Noch sicherer aber ist es, den Herstellerempfehlungen zu folgen und eine möglichst robuste Mauerwerkssperre mit ausreichendem seitlichen Überstand zu verlegen. Dieser Überstand darf dann jedoch nicht von nachfolgenden Gewerken beschädigt oder verschmutzt werden. Da die Zeitspanne bis zum Einbau der Flächenabdichtung und dem Anschluss an die Mauerwerkssperre mehrere Monate betragen kann, sollte die Mauerwerkssperre für diese Dauer abgedeckt werden.

Autor

Markus Hemp arbeitet als Anwendungstechniker bei der Dörken GmbH & Co. KG in Herdecke.

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